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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(27.03.2021, 10:58)Hayek schrieb: Du verkaufst Call mit niedrigem Strike d.h. Du bekommst eine super hohe Prämie

Konkret GME

Strike 0,5 Prämie 180 USD

https://finance.yahoo.com/quote/GME/opti...1642723200

Aber was ist denn Dein Ziel? Willst Du von der hohen IV profitieren und Optionen schreiben?

Genauso. Ist aber nur ein Beispiel, wenn auch ein treffendes. Das Problem ist das unbegrenzte Risiko des short Call. Das würde ich durch einen deutlich höheren long Call zumindest begrenzen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

minenfuchs
[quote pid="96470" dateline="1617037683"]
Genauso. Ist aber nur ein Beispiel, wenn auch ein treffendes. Das Problem ist das unbegrenzte Risiko des short Call. Das würde ich durch einen deutlich höheren long Call zumindest begrenzen.
[/quote]

Nope es gibt kein unbgrenztes Risko da Du die Aktie ebenfalls gekauft hast... Siehe meine vorherigen Posts.

Wir wissen aber immer noch nicht was der OP eigentlich erreichen will mit der Kombo Aktie und verkauftem Call.
Wahrscheinlich von der hohen Options Prämie zu profitieren.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Das ist aber ja nun MEIN Beispiel. Und da habe ich einen naked short Call und keinen covered Call. D.h. ich habe die Aktie NICHT.
Die GME-Aktie will ich auch nicht haben, die ist Schrott.

Ich habe aber das Risiko, dass die Verrückten am Verfallstag die Aktie wie auch immer auf 10.000 USD jagen. Da müsste ich zu diesem
Wahnsinnkurs 100 Aktien kaufen, um meine Verpflichtung aus dem short Call zu bedienen. Da reicht meine kleine Optionsprämie nicht für,
da bin ich tot. Ich bin nur dann nicht tot, wenn ich z.B. einen 1000er-Call habe, dann darf ich für 1.000 statt für 10.000 die Aktie
kaufen.

Im Regelfall wird mein Absicherungs-Call wertlos verfallen. Das ist halt meine Versicherung für den Super-Gau. Und das will mir Lothar Binding verbieten.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die Überschrift lautet §20 Estg! Hier geht es darum weiterhin (Absicherungs)geschäfte ohne Verlustverrechnungsbeschränkung durchführen zu können! Dies kann man mit den beschriebenen Geschäften tun (Stillhaltergeschäfte und Kauf bzw Leerverkauf der Aktie).
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(01.04.2021, 18:14)Hayek schrieb: Die Überschrift lautet §20 Estg! Hier geht es darum weiterhin (Absicherungs)geschäfte ohne Verlustverrechnungsbeschränkung durchführen zu können! Dies kann man mit den beschriebenen Geschäften tun (Stillhaltergeschäfte und Kauf bzw Leerverkauf der Aktie).

Eine Absicherung ist für mich ein long put und wenn meine Absicherung 20K p.A. überschreitet kann ich die steuerlich nicht Verrechnen.
Darum geht es primär.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde vom BVerfG nicht angenommen. Es sieht schlecht aus.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(13.04.2021, 19:34)minenfuchs schrieb: Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde vom BVerfG nicht angenommen. Es sieht schlecht aus.

Tja, bei mir hier läuft fast alles.
Sobald Vollzug gemeldet werden kann, gebe ich Bescheid. Habe diese Woche nochmal nen Termin mit dem Accountant. Ihr könnt dann hier die Firma und Depot aufmachen und traden wie ihr lustig seid.
Zudem könnt ihr Eure Urlaube hier dann als Firmenkosten absetzen. Cool
Ich habe Lösungen für fast alles, keiner von Euch muss auswandern. Tup
Ertrag/Gewinn aus dem Trading sollte 20-30k betragen, drunter machts kaum Sinn.
PN an mich bei Interesse. Smile
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(13.04.2021, 20:46)muchmoney schrieb: Tja, bei mir hier läuft fast alles.
Sobald Vollzug gemeldet werden kann, gebe ich Bescheid. Habe diese Woche nochmal nen Termin mit dem Accountant. Ihr könnt dann hier die Firma und Depot aufmachen und traden wie ihr lustig seid.
Zudem könnt ihr Eure Urlaube hier dann als Firmenkosten absetzen. Cool
Ich habe Lösungen für fast alles, keiner von Euch muss auswandern. Tup
Ertrag/Gewinn aus dem Trading sollte 20-30k betragen, drunter machts kaum Sinn.
PN an mich bei Interesse. Smile

Du Glücklicher !

Machst Du jetzt auch noch in Franchise a la MCD?
Was für ein Broker hat Dich erhört?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(13.04.2021, 20:46)muchmoney schrieb: Ich habe Lösungen für fast alles, keiner von Euch muss auswandern. Tup

Ja Moin,

wir haben doch nun keinen Grund mehr auszuwandern! 

Du bist doch weg  Biggrin

Ok... böse.... konnte aber nicht widerstehen. Sorry.

__________________
Hat sich erledigt. 
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(13.04.2021, 22:59)Ventura schrieb: Du Glücklicher !

Machst Du jetzt auch noch in Franchise a la MCD?
Was für ein Broker hat Dich erhört?

Gibt mehrere bei denen man für die Limited nen Broker Account bekommt. Tup
Aber ich muss erst warten bis meine Firmenadresse an die neue Adresse umgeschrieben ist, vorher stimmen die Daten ja nicht überein dann machen die sich wieder ins Hemd... Rolleyes


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