(16.02.2023, 15:21)lomo schrieb: Wenn die richtige Zahl aus dem mittlerweile wirklich gut gewordenem Steuerbericht von IB in die richtige Zeile der KAP-Anlage eingetragen wird und der Steuerbericht und die Kontoauszüge beigelegt werden, ist jegliche "Überzeugungsarbeit" hinfällig.
das war auch immer der Fall. Im Steuerbescheid von 2020 wurden die Verluste genauso übernommen wie sie im dt. Steuerbericht von IB aufgeführt sind. Alles auf der Rückseite so aufgelistet. Gewinne -Verluste -Sparer-Pauschbetrag=Einkünfte aus Kapitalvermögen. Jetzt heißt es nur Gewinne -Sparerpauschbetrag!!
muss den ganzen Rotz jetzt erneut durcharbeiten, geht mir echt gegen den Strich, aber leider bleibt mir ja nichts anderes übrig.