(14.11.2023, 14:55)TrentGibson2 schrieb: Hallo Cubanpete,
ist das möglich, in der Schweiz einen Wohnsitz nur mit einem Briefkasten zu begründen, also ohne gemietete Wohnung oder Immobilie ?
Weil da hängt ja noch mehr dran, Krankenversicherung etc.
Oder ist es dann vielleicht doch besser beispielsweise eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Gruss
Ich denke nicht, dass dies als Privatperson möglich ist. Siehe Text:
2. Wohnsitz
Der Wohnsitz einer Person ist im ZGB Art. 23 geregelt:
1 Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Orte, wo sie sich mit der Absicht dauernden Ver-bleibens aufhält.
2 Niemand kann an mehreren Orten zugleich seinen Wohnsitz haben.
Das heisst dort, wo sich der Lebensmittelpunkt einer Person befindet. Niemand kann an mehreren Orten Wohnsitz haben. Der einmal begründete Wohnsitz gilt bis zur Festlegung eines neuen.
Wenn ein früherer Wohnsitz nicht nachweisbar ist oder ein Wohnsitz im Ausland aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet wurde, gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.
Ehepaare haben den Wohnsitz am selben Ort. Der Wohnsitz von Vater und Mutter gilt ebenfalls für die unter ihrer Gewalt stehenden Kinder. Wenn jemand bevormundet ist, gilt der Sitz der Vormund-schaftsbehörde als Wohnsitz.
Aufenthalte in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt begründen keinen Wohnsitz.
oder hier im Detail:
https://www.gsv-lu.ch/Homepage/uploads/D...6-2022.pdf