(30.07.2023, 19:41)Vahana schrieb: Das ist ein zahnloser Paragraph der in der Interpretation soweit gedehnt werden kann, dass er niemals legal zur Anwendung kommt.
Was ist Ordnung? Widerstand? Wie sieht "andere Abhilfe" aus?
Art. 20 Abs. 4 GG bezieht sich auf die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung. Nur dann ist Widerstand erlaubt, sonst nicht.
Man kann den Herr- und Frauschaften zwar vorwerfen, daß sie miserable Politik machen, aber die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollen sie nicht.