(06.06.2023, 23:22)Vahana schrieb: Nehmen wir mal die folgende Konstellation an.Noch zum Thema Krankenkasse aus Posting336...
Ich bleibe offiziell in Deutschland gemeldet und mache eine Günstigerprüfung für die Dividenden. Wären dann etwa 5.500€ Steuern im Jahr bei den besagten 36.000€ Dividenden im Jahr.
Gleichzeitig müsste man die deutsche Krankenkasse weiter bezahlen mit dem Mindestsatz (oder zählt dann das Dividendeneinkommen?) und parallel eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Damit wäre das Problem sozusagen nicht mehr existent, soweit ich das beurteilen kann. Es ist also eine Frage des Geldes.
Wenn Du in keinem Angestelltenverhältnis mehr bist, bist Du in Deiner Krankenkasse "freiwillig krankenversichert". Die GKV betrachtet dann alle Einnahmen (Dividenden, Aktien-, Derivategewinne, Renten, Schenkungen, Erbschaften, bis hin zu den 2€ Gewinn beim Bauernskat mit dem Kumpel...), egal woher und zieht diese zur Beitragsberechnung ein. Verkauft man z.B. mal eine Aktie, die nach 20 Jahren gut im Plus ist, so bist Du ggf. direkt beim Höchstsatz (zur Zeit knapp 1000€/Monat, das zahle ich-jetzt wo ich das schreibe, fällt mir gerade wieder besonders auf, dass ich selbst nicht kapiere, warum ich noch hier im inzwischen Ausbeutungssystem bin, Gewohnheit ist es wohl und ein paar andere Gründe). So was wie Scheingewinne (also Aktiengewinne nominal, nicht aber nach Inflation kennt weder unser Steuersystem und erst recht nicht die Krankenkasse, schließlich will die Verwaltung bezahlt werden...). Unternimmst Du aber einen längeren Auslandsaufenthalt, so hast Du die Möglichkeit auf eine "Anwartschaft". Im Prinzip kündigst Du für die Zeit die Krankenkasse und bezahlst ca. 60€/Monat (etwa gleich der Betrag von Kasse zu Kasse, jedenfalls mein letzter Kenntnisstand) für die Anwartschaft. Damit kommst Du automatisch wieder rein und zahlst den alten Tarif, sobald Du wieder deutschen Boden betrittst. Eigentlich ist die Anwartschaft heutzutage nicht mehr notwendig, da Dich die Kasse eh wieder aufnehmen muss, das war mal anders. Die Anwartschaft hat aber auch den Vorteil, dass die 19/20 Regel weiter läuft, das bedeutet, wenn Du die letzten 20 Jahre vor Erreichen des Rentenalters 19 Jahre in der GKV warst, kommst Du in die KDV (Krankenversicherung der Rentner), dann zahlst Du lediglich den Beitrag auf Deine Rentenhöhe, piepegal ob Du noch 1 Milliarde mit Dividenden machst oder 100 Mio. Mieteinnahmen hast, ist Dein Rentenanspruch z.B. 100€, zahlst Du vielleicht knapp 20€ im Monat Krankenkassenbeitrag in der KDV.
Mit Krankenversicherung in Thailand kenne ich mich nicht aus, in der D.R. z.B. gibt es ganz hervorragende Versicherungen für 100-200€ und m.E. eine vergleichsweise recht gute ärztliche Versorgung. Geht natürlich auch billiger.