(03.01.2025, 17:48)Vahana schrieb: Wofür steht "KV"?
Das dickste Problem Problem was passieren kann ist, dass das Finanzamt mir ein Schreiben nach Hause schickt wie Januar 2022.
Da hieß es ich muss einen Lohnsteuerjahresausgleich für 2020 machen mit einer 4-Wöchigen Frist, ansonsten drohen mir bis zu 25.000€ Strafe.
Es kam wohl so zustande weil ich in 2020 Kurzarbeit gemacht habe. Letztendlich habe ich sogar noch eine Rückzahlung bekommen.
Zufällig war ich gerade zu Hause als der Brief kam, was eher selten vorkommt. Mit viel Pech hätte ich das 3-4 Monate später erst gesehen und dann mindestens eine dumme Diskussion am Arsch.
Das schreibt die Intelligenz zu den Quellensteuern:
Hört sich erstmal nicht verkehrt an.
Sorry, KV = Kontoverwaltung.
Nun, hier geht es um die Anlage KAP. Da dürftest Du keine Aufforderung bekommen, denn das FA muss die ja erst einmal haben. Wenn sie die haben, hast Du die ja auch schon ausgefüllt

Das mit den Quellensteuern ist schon richtig so. Für deutsche Aktien sollten die QSt+Soli in der Anlage KAP bei 37 und 38 eingetragen werden. Die Frage ist, ob sie anerkannt werden oder die Bescheinigung der Clearingstelle verlangt wird. I.d.R. winken sie es durch.