(03.01.2025, 17:29)Driton schrieb: Diese lässt sich in der KV beantragen, kostet aber und lohnt sich daher bei Beträgen unter dem Steuerbetrag nicht, womit die Steuerbelastung bei dt. Werten steigen kann.
Wofür steht "KV"?
Das dickste Problem Problem was passieren kann ist, dass das Finanzamt mir ein Schreiben nach Hause schickt wie Januar 2022.
Da hieß es ich muss einen Lohnsteuerjahresausgleich für 2020 machen mit einer 4-Wöchigen Frist, ansonsten drohen mir bis zu 25.000€ Strafe.
Es kam wohl so zustande weil ich in 2020 Kurzarbeit gemacht habe. Letztendlich habe ich sogar noch eine Rückzahlung bekommen.
Zufällig war ich gerade zu Hause als der Brief kam, was eher selten vorkommt. Mit viel Pech hätte ich das 3-4 Monate später erst gesehen und dann mindestens eine dumme Diskussion am Arsch.
Das schreibt die Intelligenz zu den Quellensteuern:
Zitat:Ja, die Quellensteuern auf deutsche Aktien für einen deutschen Anleger, der sein Depot bei Interactive Brokers (Irland) hat, sind grundsätzlich anrechenbar, wenn sie korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
1. Hintergrund: Quellensteuer auf deutsche DividendenDa es sich um Einkünfte aus deutschen Quellen handelt, wird diese Steuer unabhängig von der Depotbank (auch bei Interactive Brokers Irland) erhoben.
- Für Dividenden von deutschen Aktien erhebt Deutschland eine Kapitalertragsteuer von 25 %, die oft direkt an der Quelle (vom Unternehmen oder der depotführenden Bank) einbehalten wird.
- Zusätzlich fallen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Kapitalertragsteuer) und ggf. die Kirchensteuer an.
2. Anrechenbarkeit der Quellensteuer
- Vollständige Anrechnung in Deutschland:
- Da Sie als deutscher Steuerpflichtiger bereits in Deutschland steuerlich erfasst sind, wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer vollständig auf Ihre Steuerschuld angerechnet.
- Wenn Sie die Dividenden in Ihrer Steuererklärung in Deutschland korrekt angeben, wird die bereits gezahlte Quellensteuer verrechnet.
- Doppelbesteuerung vermeiden:
- Es kommt nicht zu einer Doppelbesteuerung, da die Steuerpflicht in Deutschland bereits durch die Quellensteuer erfüllt wurde.
3. Praktische Vorgehensweise
- Bericht von Interactive Brokers prüfen:
- Im Steuerbericht von IB sollte ersichtlich sein, dass die Quellensteuer auf deutsche Aktien bereits abgezogen wurde. Dies wird oft als "Withholding Tax" oder ähnlich gekennzeichnet.
- WISO Steuer oder Steuerberater nutzen:
- Geben Sie die Dividenden in Ihrer Steuererklärung unter "Kapitalerträge" an.
- Tragen Sie die bereits gezahlte Quellensteuer ein. Diese wird vom Programm automatisch berücksichtigt.
- Keine zusätzliche Steuerzahlung:
- Wenn die Quellensteuer korrekt berücksichtigt wurde, müssen Sie in der Regel keine zusätzliche Kapitalertragsteuer zahlen.
4. Besonderheiten bei ausländischen Banken
- Kein Abzug durch IB: Interactive Brokers führt die deutsche Kapitalertragsteuer möglicherweise nicht automatisch ab. Stattdessen wird die Quellensteuer durch das deutsche Unternehmen selbst oder durch eine zwischengeschaltete Clearingstelle einbehalten.
- Eigenverantwortung: Sie müssen die Dividenden und die einbehaltene Steuer in der Steuererklärung angeben, um die Anrechnung sicherzustellen.
Zusammenfassung
Ja, die Quellensteuer auf deutsche Aktien ist für deutsche Anleger mit einem Depot bei Interactive Brokers (Irland) anrechenbar. Stellen Sie sicher, dass Sie die entsprechenden Dividenden und die einbehaltene Quellensteuer in Ihrer Steuererklärung korrekt erfassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Hört sich erstmal nicht verkehrt an.
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