(27.05.2024, 15:22)Metalhead71 schrieb: Das Schreiben kam von der DRV, telefoniert habe ich heute früh mit der DRV und es geht im Ursprung auch um die RV.
Ich habe tatsächlich eine Art Minigehalt, ist aber einfach daran geschuldet, dass die GmbH erst 2019 gegründet wurde (damals noch von meinem mittlerweile verstorbenen Vater), wir bei null Einnahmen angefangen haben bei vollen laufenden Kosten. Ich hatte gerade letztes Jahr die Wende geschafft, fahre jetzt erst langsam Gewinne ein.
Daher sollte mir die KV eigentlich nichts können, die Prov-Einnahmen decken mein Gehalt und wirklich viel bleibt nicht übrig. Sollten die Gewinne steigen, kann ich erstmal Schulden tilgen.
Das das von der DRV kommt ist ja ok, in der heutigen zeit dürfen die ja auch quer "melden" - das war früher mal anders.
Wenn du keine weiteren, größeren Einnahmen hast und nur das geringe Einkommen aus der GmbH kann man dich bestenfalls
nachveranlagen, das wird dann aber unkritisch sein. Wenn du sonst drumherum so viel verdienst, das du in der KV eigentlich
im Höchstsatz sein müsstest, dann klatscht das, aber keinen Applaus....darauf wollte ich nur hinweisen. Lass dich beraten, wenn
dich die KV diesbezüglich anschreibt, wenn nicht, sei froh.