(23.10.2021, 21:51)charlie2 schrieb: Mal eine Frage in die Runde:
Macht es nicht Sinn eine gut gelaufene Aktie, oder Teilverkauf, gegen Jahresende zu verkaufen, um den restlichen Freistellungsauftrag zu nutzen, bevor er verfällt. In der Absicht diese Aktie im Anschluss wieder zu kaufen?
Mache ich da einen Denkfehler?
Kein Denkfehler. Das passt so.
Wenn du 801€ im Jahr an Gewinn realisierst, oder als Dividende kassierst, hast du steuerlich ideal gehandelt.
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Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
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