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Normale Version: Verluste in der Steuer verrechnen
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horst

Hallo zusammen,

ich hätte mal ein paar Fragen zur Steuer. Klar, das ist natürlich keine Steuerberatung, aber ich frage auch eher nach den grundsätzlichen Regeln, nicht nach meinen konkreten Zahlen.

Ich werde dieses Jahr wohl einen Kapitalverlust haben.

Das verteilt sich im Wesentlichen auf 1 + n Geldinstitute:
  • Die "n" sind alles deutsche Geldinsitute, da werden Gewinne und Verluste ja schon mal automatisch bei jeder Transaktion abgeführt.
  • Das andere ist ein Anbieter in England. Von dem werde ich ab 1. Januar eine Bescheinigung für 2020 bekommen, in der Gewinne und Verluste stehen.
Ich schreibe jetzt mal ein paar Annahmen von mir zusammen. Bestätigt oder korrigiert mich bitte, wenn Ihr da etwas anderes wisst:
  • Bei einem deutschen Insitut wird es wohl auch auf einen Verlust hinauslaufen. Wenn ich woanders Gewinne habe und diese verrechnen möchte, muß ich vor dem 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen. Wenn ich es nicht eilig mit dem Verrechnen habe, kann ich aber auch die reguläre Bescheinigung abwarten und das in den nächsten Steuererklärungen tun.
  • Wenn ich in Deutschland steuerpflichtig bin und ein Konto bei einem ausländischen Geldinstitut habe, muß ich Gewinne und Verluste ja erst ab dem 01. Januar des Folgejahres in der Steuererklärung erwähnen. Unterm Jahr passiert steuerlich nichts.
  • Diese kommende Änderung mit Verluste nur bis 10.000€ trifft hier ja nicht zu, weil die Sachen 2020 passiert sind.
  • Wenn ich jetzt bei dem ausländischen Insitut Verluste, dafür aber 2021 und evtl. in den Folgejahren Gewinne mache, muß ich für die ja keine Steuern entrichten bis der Verlustbetrag von 2020 quasi aufgebraucht ist. Das darf ich bis maximal vier Jahre später machen.
Könnt Ihr dem soweit zustimmen?
(17.11.2020, 14:06)horst schrieb: [ -> ]Hallo zusammen,

ich hätte mal ein paar Fragen zur Steuer. Klar, das ist natürlich keine Steuerberatung, aber ich frage auch eher nach den grundsätzlichen Regeln, nicht nach meinen konkreten Zahlen.

Ich werde dieses Jahr wohl einen Kapitalverlust haben.

Das verteilt sich im Wesentlichen auf 1 + n Geldinstitute:
  • Die "n" sind alles deutsche Geldinsitute, da werden Gewinne und Verluste ja schon mal automatisch bei jeder Transaktion abgeführt.
  • Das andere ist ein Anbieter in England. Von dem werde ich ab 1. Januar eine Bescheinigung für 2020 bekommen, in der Gewinne und Verluste stehen.
Ich schreibe jetzt mal ein paar Annahmen von mir zusammen. Bestätigt oder korrigiert mich bitte, wenn Ihr da etwas anderes wisst:
  • Bei einem deutschen Insitut wird es wohl auch auf einen Verlust hinauslaufen. Wenn ich woanders Gewinne habe und diese verrechnen möchte, muß ich vor dem 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen. Wenn ich es nicht eilig mit dem Verrechnen habe, kann ich aber auch die reguläre Bescheinigung abwarten und das in den nächsten Steuererklärungen tun.
  • Wenn ich in Deutschland steuerpflichtig bin und ein Konto bei einem ausländischen Geldinstitut habe, muß ich Gewinne und Verluste ja erst ab dem 01. Januar des Folgejahres in der Steuererklärung erwähnen. Unterm Jahr passiert steuerlich nichts.
  • Diese kommende Änderung mit Verluste nur bis 10.000€ trifft hier ja nicht zu, weil die Sachen 2020 passiert sind.
  • Wenn ich jetzt bei dem ausländischen Insitut Verluste, dafür aber 2021 und evtl. in den Folgejahren Gewinne mache, muß ich für die ja keine Steuern entrichten bis der Verlustbetrag von 2020 quasi aufgebraucht ist. Das darf ich bis maximal vier Jahre später machen.
Könnt Ihr dem soweit zustimmen?
  • wenn ich Verluste quer verrechnen möchte, benötige ich von deutschen Instituten die VB für die Steuer
was ist eine reguläre Bescheinigung?
  • genauer, in der EkSt für das Jahr um das es geht - der Zeitpunkt der Abgabe ist ein anderes Thema
  • gilt nicht für alle Anlagen (?)
  • woher kommen die 4 Jahre?

muchmoney

(17.11.2020, 14:06)horst schrieb: [ -> ][*]Diese kommende Änderung mit Verluste nur bis 10.000€ trifft hier ja nicht zu, weil die Sachen 2020 passiert sind.
Könnt Ihr dem soweit zustimmen?

Für Aktien gilt es doch schon seit 2020, die Verlustbegrenzung von 10.000 Euro. Ab 2021 gilts für alles andere auch.

horst

(17.11.2020, 15:41)bimbes schrieb: [ -> ]was ist eine reguläre Bescheinigung?
Ich meine sowas hier:

[Bild: steuerbescheinigung.jpg]
Zumindest bei deutschen Banken bekomme ich das ja automatisch. Ich dachte da stünde dann einfach ein Minus davor, weswegen ich den Sinn eines separaten Dokumentes nicht verstehe. Ich hatte die Situation halt noch nie.

Zitat:woher kommen die 4 Jahre?
Tja, das kann ich Dir jetzt auch nicht mehr so genau sagen. Ich dachte ich hätte das mal hier im Forum gelesen, aber konnte es eben nicht finden.



(17.11.2020, 15:41)bimbes schrieb: [ -> ]
  • wenn ich Verluste quer verrechnen möchte, benötige ich von deutschen Instituten die VB für die Steuer
was ist eine reguläre Bescheinigung?
  • genauer, in der EkSt für das Jahr um das es geht - der Zeitpunkt der Abgabe ist ein anderes Thema
  • gilt nicht für alle Anlagen (?)

Ok, damit kann ich jetzt Gewinne und Verluste zwischen verschiedenen Banken verrechnen, die innerhalb des selben Jahres angefallen sind. Aber kann ich das auch über mehrere Jahre verrechnen? Vielleicht nicht 4 Jahre, aber grundsätzlich?
(17.11.2020, 22:54)horst schrieb: [ -> ]Ich meine sowas hier:

[Bild: steuerbescheinigung.jpg]
Zumindest bei deutschen Banken bekomme ich das ja automatisch. Ich dachte da stünde dann einfach ein Minus davor, weswegen ich den Sinn eines separaten Dokumentes nicht verstehe. Ich hatte die Situation halt noch nie.

Tja, das kann ich Dir jetzt auch nicht mehr so genau sagen. Ich dachte ich hätte das mal hier im Forum gelesen, aber konnte es eben nicht finden.




Ok, damit kann ich jetzt Gewinne und Verluste zwischen verschiedenen Banken verrechnen, die innerhalb des selben Jahres angefallen sind. Aber kann ich das auch über mehrere Jahre verrechnen? Vielleicht nicht 4 Jahre, aber grundsätzlich?

Verluste sind im Verlusttopf bei den Banken und werden vorgetragen....es sei denn diese werden "aktiviert" via VB (mMn)

Das FA erläßt einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung der verbleibenden Verlustvorträge zur Einkommenssteuer...." übersetzt: sind Verluste>Gewinne dann...
Dieser Bescheid ist mKn, nach heutigem Stand, ohne Verfall.
(17.11.2020, 21:04)muchmoney schrieb: [ -> ]Für Aktien gilt es doch schon seit 2020, die Verlustbegrenzung von 10.000 Euro. Ab 2021 gilts für alles andere auch.

ist doch nur bei Totalausfall, oder?   Wonder

horst

(17.11.2020, 23:12)bimbes schrieb: [ -> ]Verluste sind im Verlusttopf bei den Banken und werden vorgetragen....es sei denn diese werden "aktiviert" via VB (mMn)

Das FA erläßt einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung der verbleibenden Verlustvorträge zur Einkommenssteuer...." übersetzt: sind Verluste>Gewinne dann...
Dieser Bescheid ist mKn, nach heutigem Stand, ohne Verfall.

D.h. sofern ich alles formal korrekt anstelle und Du Recht hast, habe ich nicht nur vier Jahre Zeit, sondern unbegrenzt lange?!
(17.11.2020, 23:23)horst schrieb: [ -> ]D.h. sofern ich alles formal korrekt anstelle und Du Recht hast, habe ich nicht nur vier Jahre Zeit, sondern unbegrenzt lange?!

Du schon (mit der einen Einschränkung), Deine Erben gar nicht!  (mKn)

horst

Ich habe nicht vor, daß es länger als 2021 dauert  Smile 
Grundsätzlich läufts bei mir gerade gut, aber noch nicht so gut, um den Bockmist auszugleichen, den ich teilweise dieses Jahr verzapft habe Smile 

Danke für die Aufklärung!
(17.11.2020, 23:15)bimbes schrieb: [ -> ]ist doch nur bei Totalausfall, oder?   Wonder

Wer hat die Antwort auf diese wichtige Frage?
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