(23.10.2021, 21:51)charlie2 schrieb: Mal eine Frage in die Runde:
Macht es nicht Sinn eine gut gelaufene Aktie, oder Teilverkauf, gegen Jahresende zu verkaufen, um den restlichen Freistellungsauftrag zu nutzen, bevor er verfällt. In der Absicht diese Aktie im Anschluss wieder zu kaufen?
Mache ich da einen Denkfehler?
Nein, das geht!
Du musst halt gucken, dass bei dem Geschäft die zwei mal Handelsgebühr nicht die Steuerersparnis auffrisst!
