Für die Steuer hat es erstmal nichts zu tun, ob ein Ertrag/Gewinn auf deinem Cash-Depot oder dem Daytrading-Depot angefallen sind.
*** Dividenden ***
Das bei den Dividenden funktioniert etwas anders als von dir vermutet, für die Quellensteuer zählt dabei nämlich der Sitz des jeweiligen Unternehmens das die Dividende ausschüttet.
Der Sitz von IB (in deinem Fall Irland) zählt nur bei den Einkünften, die von IB selbst kommen (Zinsen für Cash-Guthaben, Zinsen aus der Aktienleihe / SYEP)
Dazu ein paar Beispiele ..
Dividenden von US-Unternehmen
Du zahlst 15% Quellensteuer (da du das W8-BEN Formular bei IB sauber elektronisch ausgefüllt hast - ansonsten 30%). In Österreich zahlst du die restlichen 12,5% = insgesamt 27,5%
Dividenden von DE-Unternehmen
Du zahlst 26,375% Quellensteuer, das DBA mit Deutschland sieht nämlich keine Reduzierung der deutschen Steuer im Voraus vor. Davon sind ebenso 15% der österr. Steuer anrechenbar, du zahlst damit wieder 12,5% in Österreich + 26,375% in Deutschland an Quellensteuer = 38,875% Steuer
Das DBA mit Deutschland sieht nun vor, dass du die zu viel bezahlte Steuer (26,375% - 15% = 11,375%) im Nachhinein mittels Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zurück forderst.
Dazu brauchst du von der Clearstream (=Lagerstelle der Aktien in Deutschland) eine sog. Einzelsteuerbescheinigung, die dir IB anfordern und im Anschluss übermitteln kann (IB verlangt für die Dienstleistung € 30,- je Dividendenzahlung).
Diese Bescheinigung + den deutschen Antrag auf Rückerstattung der zuviel bezahlten deutschen Quellensteuer lässt du dir von deinem Finanzamt in Österreich in 3-facher Ausfertigung abstempeln und retour senden, im Anschluss sendest du das Zeug postalisch nach Bonn.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 12 Monate, und so erhältst du dann rund 1 Jahr später 1. einen Bescheid aus Deutschland und 2. die Steuer-Rückerstattung per Überweisung auf dein Konto.
Dividende von Schweizer Unternehmen
Im Grunde läuft es so wie für DE, allerdings im Detail etwas einfacher und auch komplizierter.
Einfacher:
Du brauchst einen Tax Voucher, IB stellt ihn dir für die Gebühr von CHF 15,- je Dividendenzahlung aus.
Zusammen damit sendest du den Schweizer Antrag an dein Finanzamt in Österreich, das alles abstempelt und gleich von sich aus an die zuständige Behörde in der Schweiz weiterleitet (du brauchst nicht selbst nochmal alles in die Schweiz zu senden)
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa ein halbes Jahr, danach hast du die Schweizer Steuer auf deinem Konto.
Komplizierter:
Die Steuer-Rückerstattung aus der Schweiz erhältst du als Überweisung in Schweizer Franken. Und aus der Schweiz.
Verwendest du ein normales Standard-Konto einer österreichischen Bank, bist du mit folgenden 2 Problemen konfrontiert:
1. Kostet die eingehende Überweisung aus dem Nicht-Euro und Nicht-EU-Raum (nämlich der Schweiz) ein kleines Vermögen
2. Wird die Bank die CHF-Überweisung für dich in Euro konvertieren, was zumeist auch mit unattraktiven Gebühren verbunden ist
Abhilfe schaffen:
- 1Ein Konto in Litauen bei Revolut, oder
- 2Ein Konto direkt in der Schweiz bei zB Yuh
Beide Konten sind kostenlos und jeweils ein Multiwährungskonto. Du kannst damit Überweisungen aus der Schweiz kostenfrei empfangen, und zwar direkt in CHF ohne eine teure Zwangs-Konvertierung in Euro in Kauf nehmen zu müssen.
*** Trading-Einnahmen ***
Wie das zu versteuern ist, das hängt vom Finanzinstrument ab.
Aktien, Fonds, ETFs, REITs, BDC, Warrants (OptionsSCHEINE, Zertifikate)
Dafür fällt KESt mit 27,5% an.
Zu beachten dabei:
- Die Bestände sind nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren (GDPV) je Wertpapier nach jedem Zukauf neu zu bewerten. Nicht zulässig sind FIFO, LIFO sowie jede weitere anders geartete Methode, bei der es sich nicht um GDPV handelt.
- Es dürfen keine Transaktions- und Werbungskosten von den Gewinnen abgezogen werden
Nicht verbriefte Derivate (zB Futures, echte Optionen, CFDs)
Dafür fällt Einkommensteuer zu deinem persönlichen Tarif an, also maximal der Spitzensteuersatz mit 55%
Zu beachten ist hier:
- Die Bewertungsmethode deiner Bestände ist mehr oder weniger frei wählbar (kein Zwang zu GDPV, vielmehr kannst du zB FIFO anwenden oder überhaupt die "freie Zuordnung" wie es dir gefällt)
- Transaktionskosten und auch Werbungskosten (zB Datenabonnements für Realtime-Kurse) darfst du von den Gewinnen abziehen
Fazit zu den Trading-Einnahmen
Du wirst nicht um das rigorose Führen eigener Bücher drum herum kommen. Die Statements von IB sind zusammengefasst meist einfach für die Tonne.
*** Das irische Formular zur Befreiung von der dortigen Quellensteuer ***
Weil du danach gefragt hast: Das abzustempeln funktioniert bei österr. Finanzämtern völlig problemlos. Ich hab dazu weiter oben ein Begleitschreiben eingefügt, formuliert in österreichischem Juristen-Deutsch. Wenn du es mit dem angehst, dann wissen sie gleich was Sache und für dich zu tun ist.
Das Beispiel gibt's hier:
https://www.trading-stocks.de/thread-198...#pid137086
*** Allgemein Infos ***
Viele Infos zum Thema der Steuern bei der privaten Vermögensverwaltung im Internet beziehen sich einfach auf Deutschland - für dich in Österreich ist die Lage dann aber doch etwas anders ausgestaltet.
Deshalb hier in der Essenz ein paar wesentliche Merkmale, wie sich das System in Österreich von dem in DE unterscheidet
- Es gibt keinerlei Sparerfreibetrag - stattdessen Steuer ab dem ersten Euro
- Es gibt keinerlei Verlustvortrag in das Folgejahr. Ist ein Verlust nicht mit Gewinnen desselben Kalenderjahres ausgleichbar, hast du einfach Pech gehabt
- Erträge mit 27,5% Steuer (Trading von Aktien, Fonds, ETFs, Warrants, BDCs, REITs) und die zum persönlichen Steuersatz (zB nicht verbriefte Derivate wie Optionen und Futures) kommen jeweils in unterschiedliche Steuertöpfe
- Gewinne und Verluste können Topf-übergreifend nicht ausgeglichen werden. Ein Verlustausgleich ist nur innerhalb desselben Topfs möglich (27,5% / persönlicher Steuersatz)
- Du kannst aus diesem Grund eingenommene Dividenden mit Verlusten aus dem Trading von Aktien, ETFs, Fonds, Warrants, BDCs und REITs ausgleichen
- Bist du gleichzeitig Angestellter (genauer: hast du ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit), so hast du für Nebeneinkünfte einen Freibetrag von € 730,- je Jahr, innerhalb dessen keine Steuer anfällt
- Das betrifft die Zusatz-Einkünfte zum persönlichen Steuersatz (nicht verbriefte Derivate; siehe oben)
- Nicht betroffen sind die Einkünfte mit KESt - dafür fällt Steuer ab dem ersten Euro an