| 02.12.2022, 13:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2022, 13:05 von Boy Plunger.)
@Fabi
Ich dachte du handelst mit Leverage?!
Außerdem können dir für Shorts Leihgebühren in Rechnung gestellt werden. Letztens habe ich aus Spaß mal eine Nebenposition gehabt, wo die MK gar nicht mal so klein war, aber die Leihgebühr war bei 670% p.a. - da war ich froh das der Wert schnell 50% abgegeben hat und ich realisieren konnte.
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(02.12.2022, 10:10)Ste Fan schrieb: yup. Und in der Liste sind sind doch einige auch hier diskutierte Titel dabei. Das Ganze ist wohl nicht nur fuer IB Kunden interessant...
jup - ich hab zumindest eine die mir auf die Schnelle aufgefallen ist
...aber trotzdem merkwürdig, dass ich das andere Schreiben noch nicht erhalten habe... über Weihnachten bekomm ich vom Finanzamt dann auch nix
Hat das sonst jeder bekommen, sonst schreib ich mal den Support an.
| 02.12.2022, 18:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2022, 18:07 von cordo.)
(02.12.2022, 14:29)mistral3 schrieb: Ja, das habe ich gelesen.
Man muss das Formular bei seinem Wohnsitz-Finanzamt abgeben? Oder ist ein anderes Finanzamt zuständig?
Reicht ein Stempel vom Finanzamt oder muss da ein Stempel + Unterschrift vom Finanzamt hin?
2) Ich befürchte nur, dass das Finanzamt sagen wird: Unsere Amtssprache ist deutsch, daher können wir dieses Formular nicht bearbeiten.
Nur Seite 1 beim Finanzamt abgeben oder auch Seite 2 und 3 mit den "Notes" ?
Ich hab meinem Finanzamt alle Seiten des Formulars geschickt + ein Begleitschreiben, verfasst in einfachem Juristen-Deutsch. Sie sollen ja auf den ersten Blick wissen, was Sache ist und benötigt wird.
Damit IB Ireland bzw. die irischen Behörden das Formular akzeptieren, braucht es Stempel, Unterschrift, Datum, den Namen deines Landes und deine Steuernummer vom Finanzamt. Deshalb ist das so angeführt. (Steuernummer und Land kannst auch du schon vorab ausfüllen, die Infos weißt du ja zweifelsfrei).
Doppelbesteuerungsabkommen werden grundsätzlich mehrsprachig in den Sprachen beider beteiligter Staaten abgeschlossen und sind in jeder der Sprachen gültig. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen auch in der Sprache des jeweils anderen Staates vorliegen. Dass zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland ein irisches Formular in dortiger Landessprache (Englisch) Anwendung findet, ist durchaus gängig und erwartbar.
Hier zur Info für euch noch mein Begleitschreiben, damit hat der Vorgang 1A funktioniert (hätte ich mir auch nicht anders erwartet in dem Fall)
Außerdem können dir für Shorts Leihgebühren in Rechnung gestellt werden.
Ach das ist immer ein Monat hinten dran. Jetzt wird ein Schuh drauß!
Im Oktober war ich einige Tage über meinem Cash also musste ich mir über Nacht Geld von IB leihen.
Im November war ich gar nicht im leverage und deswegen wurde ich stutzig wegen den Zinsen!
Aber die Zinsen vom Oktober werden im November abgezogen.
(18.10.2022, 14:03)jf2 schrieb: Da muß ich auch mal gratulieren. Nicht wegen den % obwohl schon die überragend sind sondern wegen der Kurve die so wahnsinnig glatt nach oben geht
(02.12.2022, 13:04)Boy Plunger schrieb: @Fabi
Ich dachte du handelst mit Leverage?!
Außerdem können dir für Shorts Leihgebühren in Rechnung gestellt werden. Letztens habe ich aus Spaß mal eine Nebenposition gehabt, wo die MK gar nicht mal so klein war, aber die Leihgebühr war bei 670% p.a. - da war ich froh das der Wert schnell 50% abgegeben hat und ich realisieren konnte.
Ja so geht das wenn man RUM shortet. Dies ist aber auch AFAIK der einzige Wert mit derart hohen Leihgebühren.
Zitat:Wichtige Mitteilung für Interactive Brokers-Kunden mit Sitz in Deutschland
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
ab dem 01.01.2023 werden Kleinanleger mit Sitz in Deutschland davor geschützt, beim Handel mit Futures unbegrenzte Verluste zu erleiden. Der Hintergrund ist, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine neue Verfügung erlassen hat, die die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Futures an Kleinanleger untersagt, wenn dabei eine Nachschusspflicht besteht.
Um dieser neuen Verfügung nachzukommen, wird Interactive Brokers seine Kundendokumentation anpassen, um bei allen Futures-Kontrakten, die von deutschen Kleinanlegern ab einschließlich 01.01.2023 abgeschlossen werden, die Nachschusspflicht auszuschließen. Dies gilt sowohl für spekulative Geschäfte als auch für Hedging. Die angepasste Kundendokumentation für Konto U****xxxx wird Ihnen in Kürze über das Client Portal zur Verfügung gestellt.
Der Ausschluss der Nachschusspflicht bedeutet, dass Ihre Gesamthaftung für alle mit Ihrem Trading-Konto verbundenen Futures-Kontrakte begrenzt ist auf die Barmittel, die Sie speziell für den Handel mit Futures eingezahlt haben. Interactive Brokers wird Barmittel, die bei einem Futures-Trade zum Abdecken des Ersteinschusses (Intitial Margin) verwendet werden, als Barmittel ansehen, die Sie für den Handel mit Futures eingezahlt haben, ebenso wie nicht realisierte Nettogewinne aus offenen Futures-Positionen.
Falls die Barmittel in Ihrem Konto nicht ausreichen, um den Margin-Ersteinschuss abzudecken, können Sie keine neuen Futures-Positionen eröffnen. Das gilt auch dann, wenn Ihr Konto ansonsten über Eigenkapital verfügt, da es nicht mehr möglich sein wird, Margin-Kredite aufzunehmen oder zu erhöhen, um Futures-Margins zu finanzieren.
Falls Sie zu irgendeinem Zeitpunkt nicht über genügend eingezahlte Barmittel verfügen, um den Mindesteinschuss (Maintenance Margin) Ihrer Futures zu decken, behält sich Interactive Brokers vor, nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung oder Nachschussaufforderung (Margin Call) Ihre Futures-Positionen ganz oder teilweise zu liquidieren. Um ein Margin-Defizit für Futures auszugleichen, dürfen nur Futures-Positionen liquidiert werden.
Um das höhere Risiko zu mindern, das durch die neue Verfügung für Interactive Brokers entsteht, werden wir einen höheren Ersteinschuss von deutschen Kleinanlegern verlangen. Dazu wenden wir einen Multiplikator auf die standardmäßige Pro-Kontrakt-Marginanforderung an. Die Multiplikatoren werden auf unserer Website veröffentlicht und gelten für Futures-Positionen, die ab einschließlich 01.01.2023 eröffnet werden. Die Marginanforderungen für vor dem 01.01.2023 eröffnete Futures-Positionen sind nicht betroffen. Diese Positionen sind zudem nicht vor Nachschusspflichten geschützt.
Die neue Verfügung gilt nicht für als „professionell“ eingestufte Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Falls Sie als professionell eingestuft werden wollen, finden Sie hier weitere Informationen dazu.
Falls Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben oder weitere Informationen zu der neuen Verfügung wünschen, können Sie sich gern an Ihren Vertriebspartner oder den Kundendienst wenden.
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Dein Geld ist nicht weg, es hat nur jemand anders. Werbelink: mein Broker -->Interactive Brokers<-- Werbelink: mein Broker Die Charts in meinen Beiträgen stammen von Seeking Alpha
"Die neue Verfügung gilt nicht für als „professionell“ eingestufte Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Falls Sie als professionell eingestuft werden wollen, finden Sie hier weitere Informationen dazu."
Hat es irgendwelche Nachteile, wenn man sich bei IB als professionell einstufen lässt?
Das ist die einfachste Lösung, um dieses Problem mit den Futures zu lösen, oder?
Oder wie löst ihr dieses Problem?