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Überlegungen zum Jahresende
#1
Notiz 

Überlegungen zum Jahresende

Anfang November kann man gut abschätzen welche Kapitalerträge man dieses Jahr haben wird.
1.       Hat man die Freigrenze von 801/1602€ ausgeschöpft?
2.       Wenn nicht, welche Gewinnposition könnte man kurz vor Jahresende realisieren. Um sie Anfang des neuen Jahres wieder zu kaufen.
3.       Wenn man mehr Gewinne realisiert hat, dann sollte man ggf. eine Verlustposition realisieren. Bei mir ist dies z.B. die Conti-Aktie, die hat sich so mal halbiert.
Wenn man Glück hat, lassen sich diese Umschichtungstransaktionen kostenneutral ausführen.

   
#2
Notiz 

RE: Überlegungen zum Jahresende

(22.10.2019, 09:47)EMEUV schrieb: Anfang November kann man gut abschätzen welche Kapitalerträge man dieses Jahr haben wird.
1.       Hat man die Freigrenze von 801/1602€ ausgeschöpft?
2.       Wenn nicht, welche Gewinnposition könnte man kurz vor Jahresende realisieren. Um sie Anfang des neuen Jahres wieder zu kaufen.
3.       Wenn man mehr Gewinne realisiert hat, dann sollte man ggf. eine Verlustposition realisieren. Bei mir ist dies z.B. die Conti-Aktie, die hat sich so mal halbiert.
Wenn man Glück hat, lassen sich diese Umschichtungstransaktionen kostenneutral ausführen.

zu 1.: du meinst den Sparerfreibetrag?!
#3
Notiz 

RE: Überlegungen zum Jahresende

Leute hört auf euren Handelsstil den steuerlichen Gegebenheiten anzupassen.

Wenn man sowieso eine Aktie verkaufen will, dann kann man das besser im Dezember als im Januar machen, völlige Zustimmung.
Aber nur eine Aktie deswegen zu verkaufen um Steuern zu sparen, dass ist Käse. Und vor allen Dingen Conti ist keine Schrottaktie.

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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
#4
Notiz 

RE: Überlegungen zum Jahresende

(22.10.2019, 18:56)Vahana schrieb: Leute hört auf euren Handelsstil den steuerlichen Gegebenheiten anzupassen.

Wenn man sowieso eine Aktie verkaufen will, dann kann man das besser im Dezember als im Januar machen, völlige Zustimmung.
Aber nur eine Aktie deswegen zu verkaufen um Steuern zu sparen, dass ist Käse. Und vor allen Dingen Conti ist keine Schrottaktie.

Zustimmung!


Im Falle einer Gewinnmitnahme wäre es m.E. jedoch sträflich, wenn ich nicht die Möglichkeit nutze, diese mit Verlusten zu verrechnen.
Ob  dann eine Verlustposition vollständig aufgelöst wird  oder verkautf und gekaufwird muß jeder selbst entscheiden

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Alles ist Zahl - die Vollkommenen --> 6; 28; 496; 8128; 33550336; 8589869056






#5
Notiz 

RE: Überlegungen zum Jahresende

Von Änderung des Handelsstiels, kann überhaupt nicht die Rede sein. Ich meine zum Beispiel man verkauft am 27.12.2019 40 St. Conti-Aktien realisiert je 100€ Kursverlust, bekommt 1000€ erstattet.

Am 4.1.2020 kauft man die 40 St. Conti-Aktien zurück und hat damit den ursprünglichen Depotbestand.  Das Risiko, dass dieses Papier gerade in diesen paar Tagen anzieht ist doch überschaubar.

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Gruß Hans-Jürgen

Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
#6
Notiz 

RE: Überlegungen zum Jahresende

(22.10.2019, 19:44)EMEUV schrieb: Von Änderung des Handelsstiels, kann überhaupt nicht die Rede sein. Ich meine zum Beispiel man verkauft am 27.12.2019 40 St. Conti-Aktien realisiert je 100€ Kursverlust, bekommt 1000€ erstattet.

Am 4.1.2020 kauft man die 40 St. Conti-Aktien zurück und hat damit den ursprünglichen Depotbestand.  Das Risiko, dass dieses Papier gerade in diesen paar Tagen anzieht ist doch überschaubar.

aber warum erst am 4.1. ?

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#7
Notiz 

RE: Überlegungen zum Jahresende

(22.10.2019, 19:44)EMEUV schrieb: Von Änderung des Handelsstiels, kann überhaupt nicht die Rede sein. Ich meine zum Beispiel man verkauft am 27.12.2019 40 St. Conti-Aktien realisiert je 100€ Kursverlust, bekommt 1000€ erstattet.

Am 4.1.2020 kauft man die 40 St. Conti-Aktien zurück und hat damit den ursprünglichen Depotbestand.  Das Risiko, dass dieses Papier gerade in diesen paar Tagen anzieht ist doch überschaubar.

In der Theorie funktioniert das. Aber ich halte es dennoch für Spielerei.
Bei 800€ Freigrenze hast du dadurch einen Steuervorteil von etwa 216€. Bei 40 Conti Aktien ist das eine Nachkommastelle in den Prozenten.
Das machst du 2-3 Jahre erfolgreich und dann fällst du damit auf die Klappe, sodass deine Verluste höher sind als die paar Euros die du an Steuern die ganzen Jahre gespart hast.

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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
#8
Notiz 

RE: Überlegungen zum Jahresende

(22.10.2019, 18:56)Vahana schrieb: Leute hört auf euren Handelsstil den steuerlichen Gegebenheiten anzupassen.

Wenn man sowieso eine Aktie verkaufen will, dann kann man das besser im Dezember als im Januar machen, völlige Zustimmung.
Aber nur eine Aktie deswegen zu verkaufen um Steuern zu sparen, dass ist Käse. Und vor allen Dingen Conti ist keine Schrottaktie.

EMEUV hat m.E. nicht gemeint, dass man den Handelsstil an steuerliche Gegebenheiten anpassen soll.
In seinem später konkretisierten Beispiel geht es immerhin um 4000€, für die er auf der Positivseite keine Steuern zahlen muss und die nicht auf den Sparerfreibetrag angerechnet werden.
Auch spricht er nicht von Schrottaktie, er weist lediglich auf eine legale Steuergestaltungsmöglichkeit hin. Diese funktioniert übrigens ebenfalls, wenn man ein Papier verkauft und unmittelbar danach wieder zurückkauft.

Vielleicht kannst Du mir bitte näher erläutern, warum man später damit Probleme bekommen sollte. Habe ich was übersehen?


LG
#9
Notiz 

RE: Überlegungen zum Jahresende

Du kannst sogar erst die gleiche Anzahl der Aktien kaufen und dann anschließend die halbe Position verkaufen.

Steuerlich gilt "first in first out". Die alten Positionen werden verkauft, die neuen bleiben bestehen.

Bitte prüfen ob das noch aktuell ist.


Vielleicht habe ich das Konzept ja noch nicht richtig verstanden.

Es geht ja darum einen Gewinn zu realisieren ohne dafür Steuern zu zahlen?
Aber im Prinzip weiß man ja nicht wie sich die gerollte Verlustposition zukünftig entwickelt.
Entwickelt sie sich gut werden die Steuern in der Zukunft genauso anfallen.
Würde die Position irgendwann im Minus verkauft werden, landet der Verlust sowieso im Verlusttopf und man kann in Zukunft daraus schöpfen.

Richtig?
Folgedessen geht es doch nur darum wann die Steuern gezahlt werden.

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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
#10
Notiz 

RE: Überlegungen zum Jahresende

(22.10.2019, 21:00)Vahana schrieb: Du kannst sogar erst die gleiche Anzahl der Aktien kaufen und dann anschließend die halbe Position verkaufen.

Steuerlich gilt "first in first out". Die alten Positionen werden verkauft, die neuen bleiben bestehen.

Bitte prüfen ob das noch aktuell ist.


Vielleicht habe ich das Konzept ja noch nicht richtig verstanden.

Es geht ja darum einen Gewinn zu realisieren ohne dafür Steuern zu zahlen?
Aber im Prinzip weiß man ja nicht wie sich die gerollte Verlustposition zukünftig entwickelt.
Entwickelt sie sich gut werden die Steuern in der Zukunft genauso anfallen.
Würde die Position irgendwann im Minus verkauft werden, landet der Verlust sowieso im Verlusttopf und man kann in Zukunft daraus schöpfen.

Richtig?
Folgedessen geht es doch nur darum wann die Steuern gezahlt werden.

Du hast m.E. die wichtigen Punkte richtig zusammengefaßt.
Hinzu käme aus  meiner Sicht:

 Ich möchte die 25% jetzt sparen. Warum auf die Zukunft vertrösten?
Wer weiß, wie sich die gerollte Posi entwickelt? Muß ich nochmals Verluste realisieren?
Ist die Posi Teil eines B&H-Ansatzes?

BTW; interessant ist auch die Situation "Verlusttopf und Erbfall"

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