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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.02.2022, 15:20)jf2 schrieb: Absolut krank diese ständige Entmündigung der Bürger, irgendwie ist denen völlig entgangen das sie eine Behörde sind die im Interesse der Bürger zu arbeiten hat, nicht die Bürger im Interesse der Behörde.

Das zeichnet sich doch nun schon 2 Jahre so ab.
So wie der Bürger seine Gesundheit vorgeschrieben bekommt, bekommt er auch seine Finanzen vorgeschrieben!

Ob das Teufelszeugs "Aktien" überhaupt für den Normalbürger geeignet ist, muss man schon mal in Frage stellen !
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.02.2022, 11:55)minenfuchs schrieb: Der Kampf gegen die Trader geht weiter. Die Bafin will nun den privaten Futures-Handel komplett verbieten:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffe...tures.html
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffe...2bodyText5


Dass das nur der Anfang ist, dürfte jedem klar sein. Verabschiedet euch langsam vom Kapitalmarkt.

Jetzt malt doch bitte nicht gleich den Teufel an die Wand!

Oder, um Goethens Faust zu zitieren:

Wo so ein Köpfchen keinen Ausgang sieht,
Stellt er sich gleich das Ende vor.


Die Intention der BaFin ist klar: sie möchte die Nachschußpflicht für Privatanleger beseitigen. Letztere gab es übrigens vor etlichen Jahren auch bei den gerade bei Privatzockern sehr beliebten CFDs, bis die BaFin/ESMA sie verboten hat. Und? Kein Privatanleger handelt seitdem mehr CFDs? Alle CFD-Broker pleite? NEIN!

Die Branche ist erfinderisch und wird sich auch hier was einfallen lassen, um ihre Produkte weiterhin anbieten zu können, dann halt eben ohne Nachschußpflicht.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.02.2022, 17:36)minenfuchs schrieb: Es geht nicht um die Bankenlobby. Auch die Bankprodukte werden bald verboten, glaubs mir nur.

Doch doch, es geht immer auch um Lobby, das hat man ja bei der Änderung des §20EStG gesehen.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.02.2022, 23:29)Speculatius schrieb: Die Branche ist erfinderisch und wird sich auch hier was einfallen lassen, um ihre Produkte weiterhin anbieten zu können, dann halt eben ohne Nachschußpflicht.

Ich glaube kaum das sich bei der CME, der größten Terminbörse der Welt jemand für ein paar durchgeknallte Aparatschicks aus Deutschland interessiert, das hat schließlich bei den ETF die wir unmündigen Bürger nicht mehr handeln dürfen auch keinen in den USA interessiert.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

was hat denn die CME damit zu tun? Es haftet doch wie bisher der Broker für alle Verluste.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.02.2022, 23:46)jf2 schrieb: Ich glaube kaum das sich bei der CME, der größten Terminbörse der Welt jemand für ein paar durchgeknallte Aparatschicks aus Deutschland interessiert, das hat schließlich bei den ETF die wir unmündigen Bürger nicht mehr handeln dürfen auch keinen in den USA interessiert.

An der CME braucht sich auch niemand dafür zu interessieren, weil diese nicht mit Privatanlegern zu tun hat, sondern ausschließlich mit zugelassenen Finanzunternehmen und Clearing Membern, die ihrerseits dafür sorgen müssen, die Marginverpflichtungen gegenüber der Börse sicherzustellen, auf Seite gegenüber ihren (Privat-)Kunden allerdings Mechanismen vorsehen können, die es ihnen ermöglichen auf Nachschußforderungen zu verzichten, so wie es die CFD-Broker auch alle können und trotzdem nicht pleite gegangen sind.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.02.2022, 00:24)Speculatius schrieb: An der CME braucht sich auch niemand dafür zu interessieren, weil diese nicht mit Privatanlegern zu tun hat, sondern ausschließlich mit zugelassenen Finanzunternehmen und Clearing Membern, die ihrerseits dafür sorgen müssen, die Marginverpflichtungen gegenüber der Börse sicherzustellen, auf Seite gegenüber ihren (Privat-)Kunden allerdings Mechanismen vorsehen können, die es ihnen ermöglichen auf Nachschußforderungen zu verzichten, so wie es die CFD-Broker auch alle können und trotzdem nicht pleite gegangen sind.

DAS würde natürlich das "O'Hare Play" wieder ganz lustig machen.

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Der einzige gute Tipp von Deinem Broker ist ein margin call.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ihr könnt das kleinreden, verharmlosen und sogar befürworten. Ihr könnt auf die Bankenlobby verweisen. Ich weiß nicht, wer da unwissend ist und wer in diesen Foren für "linke Politik" zuständig ist.

Als die Bindingsteuer eingeführt wurde, habe ich angekündigt, dass die Verbote weitergehen werden. Nun ist das Futures-Verbot da. Und ich sage euch, es wird weitergehen. Ich wüsste auch gar nicht, was die linke Agenda stoppen sollte? Linke lehnen den Kapitalismus ab. Die Börse ist quasi das Infanal des Kapitalismus. Den Kapitalmarkt einzuschränken ist daher linke Bürgerpflicht.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.02.2022, 10:59)minenfuchs schrieb: Nun ist das Futures-Verbot da.
solche Übertreibungen führen dazu, dass man in der Sache nicht mehr ernstgenommen wird.

(19.02.2022, 10:59)minenfuchs schrieb: Ich wüsste auch gar nicht, was die linke Agenda stoppen sollte?
Es sei denn natürlich Deine Sache ist der Kampf gegen die "linke" Gesellschaft?  Wonder
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.02.2022, 00:30)cubanpete schrieb: DAS würde natürlich das "O'Hare Play" wieder ganz lustig machen.

LaGuardia Spread? Tup Lol


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