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Normale Version: Gesetzliche Krankenversicherung vs. Private Krankenversicherung
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Banker

Hallo zusammen,

ich beginne mich gerade mit dem Thema "Private Krankenversicherung" zu beschäftigen und würde dazu gerne mal eure Meinung hören.

Meine Lebenssituation ermöglicht es mir, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ich selbst bin fast 32 und nehme ärztliche Behandlung so gut wie nie in Anspruch (außer gelegentlich eine Grippe-Krankschreibung ohne weitere Behandlung). Rein finanziell erscheint mir ein Wechsel in die private Krankenversicherung verlockend.

Was mich zweifeln lässt sind meine Frau (30) und mein Sohn (fast 2) und ob eine Inanspruchnahme der Krankenversicherung für meinen Sohn (was da an Kindervorsorge halt so anfällt) bei Schwangerschaft mit dem zweiten Kind (in Planung) finanziell nicht zum Nachteil für mich verlaufen würde.

Hat jemand Erfahrungen mit der privaten Krankenversicherung und Tipps, wie man das am besten angeht ohne direkt in die Fänge windiger Versicherungsmakler zu geraten?

ChiefWiggum

Ich befand mich auch mal in einer sehr, sehr guten Lebenssituation, Ärzte waren mir bis dato fremd und fast täglich bekam ich Angebote der PKV.
Heuer bin ich mehr als froh, dass ich damals als freiwillig Versicherter in der GK geblieben bin, lediglich mit einer ZV für Einbettzimmer, KTG etc. ausgestattet.
Heuer ist man putz fidel und man könnt nen Ultra-Marathon laufen und morgen erwischt es einen so wie man es niemals für möglich gehalten hat.

Ein guter Honorarberater fängt dich nicht ein Wink
(27.11.2018, 14:44)Banker schrieb: [ -> ]Hallo zusammen,

ich beginne mich gerade mit dem Thema "Private Krankenversicherung" zu beschäftigen und würde dazu gerne mal eure Meinung hören.

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Hat jemand Erfahrungen mit der privaten Krankenversicherung und Tipps, wie man das am besten angeht ohne direkt in die Fänge windiger Versicherungsmakler zu geraten?

den "windigen Versicherungsmakler" will ich mir verbeten haben  Mad Rolleyes ... wir sind ein Berufszweig, der scharfen Kontrollen unterliegt (vllt. ist das in Deutschland anders Cool ) und die Fachprüfungen zur Erlangung eines Gewerbescheines sind nicht von schlechten Eltern. Abgesehen davon, daß wir einer Berufshaftpflicht (die auch für mangelhafte oder gar falsche Beratung zuständig ist) unterliegen, was der normale Vertreter (du würdest sagen "Keiler" Smile ) nicht ist.

Zum Thema aber:
Es ist sicher (wenns finanziell möglich ist), eine gute Idee. Du bist als Klassepatient immer besser dran als von der Sozialversicherung "Verwöhnter" Biggrin . Und du weißt ja, wer zahlt, schafft an. Noch dazu wo du die Prämien steuerlich geltend machen kannst (zumindestens in Ö).  In jedem Spital bist du (und Gattin/Kind(er) dann ein gern gesehener Patient (der Klassepatient wird überall geliebt, da man die Kosten unterbringen kann, die die Soz.vers. nicht deckt).

Lass dir von einem unabhängigen Versicherungsmakler ein Offert geben (und von einem andern ein 2.). Wer des Lesens mächtig ist, kann die Unterschiede selbst herausfinden, wenn er schon einem Makler nicht glaubt Dunce-cap .
Ich bin auch privat versichert, bin mir aber nicht sicher ob ich das heute noch machen würde. Weil klar ist: der Preis kennt nur die Richtung von niedrig zu sauteuer. Das liegt wohl u.a. daran das die Privaten sogenannte "Versichertenkollektive" oder so ähnlich bilden, das heißt Du bildest mit den anderen die etwa zur gleichen zeit in den gleichen Tarif eintreten eine kleine Solidargemeinschaft. Und das ist am Anfang eben sau billig und am Ende (Alter) sau teuer.

Eine weitere Frage in deinem Fall ist ob Du mehr verdienst als deine Frau. In dem Falle mußt Du auch deine Kinder mitversichern bei der Privaten nur das die nicht zum 0-Tarif versichert sind wie in der Gesetzlichen sondern jedes Kind bekommt einen Vertrag und kostet einzeln.

Banker

(27.11.2018, 16:39)jf2 schrieb: [ -> ]Eine weitere Frage in deinem Fall ist ob Du mehr verdienst als deine Frau. In dem Falle mußt Du auch deine Kinder mitversichern bei der Privaten nur das die nicht zum 0-Tarif versichert sind wie in der Gesetzlichen sondern jedes Kind bekommt einen Vertrag und kostet einzeln.

Ob ich mehr verdiene ist eine Frage der Perspektive. Fakt ist, dass ich mehr bekomme. Biggrin

Das mit der Kinderversicherung ist ein Punkt über den ich auch gestolpert bin.
Dass die Preissteigerungen so groß sind ist natürlich ein Problem auf Dauer.
Ich bin froh wider in der Gesetzlichen zu sein, war gar nicht so einfach da wider rein zukommen, bei mir sind die Kosten mit der Anzahl Kinder etc ganz schön in den Himmel gewachsen so das ich irgendwann mal eine Pause in der Selbständigkeit eingelegt habe, um per Anstellung wider in die Gesetzliche zu kommen.

Banker

Überhaupt ist unser Sohn derjenige, der mich spektisch lässt.
Die Prämien von PKV, wenn man keine Rechnung einreicht, sind ja teils saftig. Ich würde die wohl Jahr für Jahr bekommen. Aber mit unserem Sohn ist das ja faktisch unmöglich.

Und generell ist es vermutlich nicht ideal, bei der Wahl der Krankenversicherung nur aufs Geld zu schauen.

ChiefWiggum

Wenn Du angestellt bist zahlt dein AG max. bis zur Höhe der BBG einen Zuschuss zur PKV.

ChiefWiggum

https://www.krankenversicherung.net/gese...rsicherung

Grundlegende Informationen zur PKV - GKV

Wer darf sich versichern?
GKV: Jeder Bürger darf in die gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 4.950 Euro sind jedoch automatisch gesetzlich versichert. Besser verdienende Beschäftigte, Freiberufler, Selbstständige und Beamte können freiwillig beitreten.
PKV: Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 4.950 Euro bzw. ab 59.400 Euro im Jahr, Versicherungspflichtgrenze 2018 können der PKV beitreten (diese Zahl wird sich 2019 auf 60.750 Euro im Jahr erhöhen). Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Familie
GKV: Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre (gegebenenfalls auch älter) mit geringem Einkommen (bis max. 450 Euro pro Monat auf Minijobbasis) sind kostenlos mitversichert.
PKV: Ehepartner und Kinder müssen selbstständig krankenversichert werden.

Leistungen
GKV: Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und entsprechen der Regelversorgung (zum Beispiel eingeschränkte Arzt- und Krankenhauswahl, Mehrbettzimmer im Krankenhaus, Behandlung durch diensthabenden Arzt). Die Kassen dürfen Zusatzleistungen wie Bonusprogramme, Gesundheitskurse, Kurzuschüsse, Naturheilbehandlungen und mehr anbieten.
PKV: Die Leistungen können Privatversicherte selbst bestimmen – vom Basistarif bis zum Topschutz. Der Basisschutz ist mit den Leistungen der gesetzlichen Kassen vergleichbar. Ein Top-Tarif bietet freie Arzt- und Krankenhauswahl, Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, Erstattung von Zahnersatz, Sehhilfen und mehr.

Kosten und Abrechnung
GKV: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich beim Krankenkassenbeitrag den Sockelbeitrag. Darüber hinaus zahlen Versicherte einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Er liegt 2018 im Schnitt bei 1,0 Prozent des Bruttoeinkommens. Beamte und Selbstständige zahlen hingegen den kompletten Beitrag selbst.
Die Abrechnung erfolgt in der GKV nach dem Sachleistungsprinzip. Der Leistungserbringer rechnet die Behandlungskosten direkt mit der Krankenkasse ab, der Versicherte muss nicht vorleisten.
PKV: Der Beitrag richtet sich unabhängig vom Einkommen nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand. Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss. Beamte profitieren von günstigen Beihilfetarifen.
Die Abrechnung erfolgt zunächst über den Versicherten. Er erhält eine Rechnung, welche er kontrolliert, bezahlt und bei der PKV einreicht, um die Kosten erstattet zu bekommen. Bei stationären Behandlungen rechnet das Krankenhaus meist direkt mit der PKV ab.

Beitrags­rück­erstattung
GKV: Einige Kassen bieten besondere Wahltarife an, in denen Versicherte bis zu einem Monatsbeitrag erstattet bekommen, wenn sie innerhalb eines Jahres keine Leistungen beansprucht haben.
PKV: Je nach Versicherer und Tarif erhalten Privatversicherte bis zu sechs Monatsbeiträge pro Jahr erstattet, wenn sie keine Leistungen beanspruchen.

Perspektive im Alter
GKV: Anders als in der PKV sind Leistungen nicht garantiert. Durch die Erhöhung des Lebensalters der Bevölkerung und wachsende Ausgaben im Gesundheitssektor sind zudem steigende Beiträge zu erwarten.
PKV: Die PKV bildet Rückstellungen, um altersbedingte Kostenerhöhungen abzufedern. Beitragserhöhungen sind dennoch nicht ausgeschlossen. Leistungskürzungen sind jedoch nicht zu befürchten. Mit dem Basistarif der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, in einen preisgünstigen Tarif mit gesetzlichen Regelleistungen zu wechseln.

Budgetierung
GKV: Die Leistungen der Ärzte sind vom Gesetzgeber budgetiert. Ist das Budget am Quartals- oder Jahresende erschöpft, müssen Mediziner kostenlos arbeiten. Es besteht für Versicherte das Risiko, dass Leistungen aus Kostengründen ins Folgejahr verschoben und bestimmte Medikamente nicht verschrieben werden können.
PKV: Es gibt keine Budgetierung. Im Rahmen des Tarifes existiert eine Leistungsgarantie. Daher besteht keine Gefahr, dass Behandlungen und Medikamente aus Budgetgründen verweigert oder auf einen späteren Termin verschoben werden.

Aufnahme
GKV: Die Krankenkasse muss jeden Kunden aufnehmen und versichern. Ausnahme: Über 55-Jährigen, die vorher nicht versicherungspflichtig waren, können Kassen die Aufnahme verweigern.
PKV: Die privaten Krankenversicherer können potenzielle Mitglieder ablehnen. Im Basistarif besteht jedoch ein Aufnahmezwang. Kündigen darf die Versicherung einem Mitglied normalerweise nicht (Ausnahme: Bei vorvertraglicher Anzeigenverletzung oder Nichtbezahlung der Beiträge).

Geltungs­bereich
GKV: Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hat in der EU und in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen Gültigkeit.
PKV: Die PKV gilt automatisch europaweit und mindestens einen Monat lang auch außerhalb Europas, bei geringer Zuzahlung auch weltweit.

Kündigung und Wechsel
GKV: Die Kündigung oder der Wechsel in eine andere gesetzliche Kasse beziehungsweise in die private Krankenversicherung ist zum Ende des übernächsten Monats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied den Austritt erklärt. Um die Krankenkasse wechseln zu können, müssen Kassenpatienten mindestens 18 Monate dort versichert sein.

PKV: Versicherte müssen spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Zuvor sollten sie klären, in welchem Umfang Altersrückstellungen mitgenommen werden können und zu welchen Konditionen eine Neuversicherung möglich ist. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Fundamentalist

(27.11.2018, 14:58)ChiefWiggum schrieb: [ -> ]Ich befand mich auch mal in einer sehr, sehr guten Lebenssituation, Ärzte waren mir bis dato fremd und fast täglich bekam ich Angebote der PKV.
Heuer bin ich mehr als froh, dass ich damals als freiwillig Versicherter in der GK geblieben bin, lediglich mit einer ZV für Einbettzimmer, KTG etc. ausgestattet.
Heuer ist man putz fidel und man könnt nen Ultra-Marathon laufen und morgen erwischt es einen so wie man es niemals für möglich gehalten hat.

Ein guter Honorarberater fängt dich nicht ein Wink

Volle Zustimmung,
dem ist nichts hinzuzufügen!

Obwohl ich mich damals jeden Monat über die "hohen" Beitrage bis zur Beitragsbemessungsgrenze als freiwillig Versicherter geärgert habe, bin ich heute heilfroh, dass ich in der Gesetzlichen geblieben bin!

In der Gesetzlichen bezahlst du die hohen Beiträge dann, wenn du dir es leisten kannst! (und der Zusatz für die Gleichstellung mit der Privaten kostet nur Peanuts!)

In der Privaten zahlst du die hohen Beiträge genau dann, wenn du dir es eigentlich nicht mehr leisten kannst!
Du hast aber dann keine Wahl mehr!
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