Trading-Stocks.de

Normale Version: Gesetzliche Krankenversicherung vs. Private Krankenversicherung
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7

Nordlicht

Als bisher stiller Leser im Aktienboard, möchte ich jetzt mehr aktiv Teilnehmen...

Meiner Meinung nach kann man zwischen GKV und PKV kein Pauschalurteil fällen.

Folgende Parameter sind zu beachten:

- Angestellt oder Selbstständig
Unterscheidung wichtig für Berechnung der Beiträge im Rentenalter. Als Angestellter ist später dann lediglich die gesetzliche Rente beitragspflichtig. Als Selbstständiger (freiwillig Versichert) werden alle weiteren Einkünfte auch beitragspflichtig. Bitte korrigieren, wenn nicht korrekt. 

- Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze oder unterhalb
Wichtig für die zukünftige Berechnung der Beiträge, da die BBG jährlich ansteigt und somit für eine jährliche Beitragserhöhung sorgt.

- Einkünfte im Rentenalter
Wichtig für die Berechnung eines zukünftigen (im Rentenalter) Beitrag in der GKV.

- Familienplanung

Meine Ausgangslage:
Selbstständig, Verdienst über BMG, Einkünfte im Alter vors. auch über BMG, kinderlos, aber Zwei sollen es werden  Wink

Ich habe mich für die PKV entschieden und dort kein günstige Modell gewählt, sondern ein Paket, dass mich in vielen Lagen des Lebens hoffentlich absichert. Enthalten ist eine gesonderte Pflegetagegeldversicherung und Krankentagegeld entsprechend meiner Fixkosten (absolut wichtig!). Wenn (planmäßig  Dunce-cap) zwei Kinder dazu kommen, dann wird mein Beitrag auf dem Niveau der Höchstbeiträge in der GKV liegen.

Da der Verdienst über der BBG liegt, muss ich bei den Preiserhöhungen die der PKV mit der Erhöhung der BBG vergleichen. Diese lag in 2018 bei EUR 53.100,00. Macht einen Beitrag für KV (14,6% + 1%) und PV (2,55%) von EUR 803,14. In 2019 wird die BBG auf 54.450,00 erhöht. Das eröht den Beitrag auf 823,56 um EUR 20,42. Also 2,54%.
Wenn jetzt die Erhöhung der PV noch dazu kommt (auf 3,05%), dann erhöht sich der Beitrag in 2019 um EUR 43,11 also 5,3%.

Rückerstattungen sollten nicht eingeplant werden, aber möglich sind diese und ich bin wenig beim Arzt (außer sämtliche Vorsorge). Die Rückerstattung wird nicht durch Behandlungen der Kinder beinflusst.

Wenn man jetzt die Beiträge der aktuellen Rentner vergleicht, dann muss man auch schauen, was haben diese damals bezahlt und in wiefern haben sich die Beiträge in der GKV seitdem erhöht.

Nun zum Alter: Wenn das Einkommen weiterhin überdurchschnittlich hoch bleibt (Rente, Immobilien, Dividenden), dann dürfte meinter Meinung nach auch im Alter kein großer Unterschied (insbesondere sind die Kinder ja wieder raus) zwischen der Beitragshöhe der GKV und PKV liegen... Als Selbstständiger...

Steuerliche Gestaltungen:
In der PKV kann man den bis zum 2,5fachen Beitrag vorauszahlen und somit in einem Jahr steuerlich geltend machen. Spart oftmals Beiträge (Rabatte) und öffnet einem die steuerliche Berücksichtung weiterer Versicherungen bis zu EUR 2.800 pro Jahr in den Jahren, in denen keine KV gezahlt werden muss.

Man kann auch freiwillig in die Altersrückstellung einzahlen und somit die Beiträge in Zukunft senken. Finde den Vorschag mit dem Sparplan in Höhe der ersparten Beiträge sehr gut.

Da es nicht nur um das Geld gehen sollte: Ich hoffe, dass mich die PKV in einer ungeplanten Lebenssituation besser auffangen kann. Des Weiteren haben die Kinder die bestmögliche (so glaube ich zumindest) ärztliche Versorgung für den Fall der Fälle...

Bei grundlegenden Fehlern in meiner Betrachtungsweise, freue ich mich auf die Hinweise...!  Biggrin
Rentner müssen auch für die z.B. Betriebsrente KV-Beiträge bezahlen.
Auch wurden von Dir die kostenlose Mitversicherung der Familie nicht berücksichtigt (wenn die Voraussetzungen da sind).
(02.12.2018, 18:03)Nordlicht schrieb: [ -> ]Man kann auch freiwillig in die Altersrückstellung einzahlen und somit die Beiträge in Zukunft senken. 

Ist das tatsächlich so und generell möglich?
Man kann ja bei Altverträgen nicht mal die Altersrückstellungen zu einem anderen Anbieter mitnehmen, sonst wäre ich das Thema schon längst mal angegangen.
(28.11.2018, 08:19)inter-face schrieb: [ -> ]
(27.11.2018, 16:53)atze2000 schrieb: [ -> ]Ich bin froh wider in der Gesetzlichen zu sein, war gar nicht so einfach da wider rein zukommen, bei mir sind die Kosten mit der Anzahl Kinder etc ganz schön in den Himmel gewachsen so das ich irgendwann mal eine Pause in der Selbständigkeit eingelegt habe, um per Anstellung wider in die Gesetzliche zu kommen.

Ich mache u.a. die Lohnabrechnung bei meinem AG: wenn meine "Privaten" über 50 werden versuchen sie mit allen Klimmzügen wieder in die GKV zu kommen, weil ihnen die Kosten davonlaufen.

Klar, sollte man die Vorteile der PKV nicht außer acht lassen, aber das Kostenrisiko ist praktisch unkalkulierbar.
Oder gibt es Tarife, in denen Höchstbeiträge fixiert werden können? -Das weiß ich nicht, aber dann wäre das noch eine Überlegung.

Jede PKV muss m. W. einen Tarif anbieten, der nicht teurer ist als die GKV (bei gleichen Leistungen) und in die man wechseln kann.
Zitat:Jede PKV muss m. W. einen Tarif anbieten, der nicht teurer ist als die GKV (bei gleichen Leistungen) und in die man wechseln kann.
der orientiert sich leider an der Beitragsbemessungsgrenze.
Ein freiwillig in der GKV Versicherter zahlt meistens weniger als im Basistarif der PKV.

PeterSkywalker

Ich bin als Selbstständiger in der PKV. in der GKV müsste ich inkl. Pflegeversicherung über 800 Euro im Monat selbst zahlen. Jetzt sind es 500 Euro weniger, jeden Monat. Davon kaufe ich jetzt bis zur Rente Aktien, dann wird das schon passen im Alter, oder meint ihr nicht? ;Wink

Die GKV wird ja auch jedes JAhr teurer, alleine über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Unddie Leistungen sind in manchen Bereichen peinlich, wenn auch im Internationalen Vergleich sehr gut.
Wenn du das konsequent so machst bzw. auch machen kannst in der Zukunft, dann kann das
passen,....scheinst dann ja noch recht jung zu sein bei 300 € PKV Biggrin
PS: ich bin viel älter, zahle aber genausoviel ......
Ich bin 56 und zahle in der PKV irgendwas um 240 €. Bin auch selbstständig. Kinder studieren und sind in der GKV.
Ich bin gerade am Überlegen, den Tarif innerhalb meiner PKV zu wechseln. Habe ein Angebot, bei dem einige Leistungen verringert und einige verbessert werden.
Wo ich nicht sicher bin, ist die Höhe des Gebührensatzes für ärztliche und zahnärztliche Leistungen.
Aktuell wird ohne vorherige Genehmigung bis zum 3,5 fachen übernommen. Im neuen Tarif wäre dies auf das 2,8 fache begrenzt. Ich hatte bisher erst eine Abrechnung mit dem 3,5fachen Satz. Und daher bisher wenig Erfahrungen bezüglich der Sätze, die Ärzte berechnen.

Sollte ich auf den 3,5fachen Satz Wert legen?
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7