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Normale Version: Gesetzliche Krankenversicherung vs. Private Krankenversicherung
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(10.12.2018, 16:18)turbodackel schrieb: [ -> ]Ich bin gerade am Überlegen, den Tarif innerhalb meiner PKV zu wechseln. Habe ein Angebot, bei dem einige Leistungen verringert und einige verbessert werden.
Wo ich nicht sicher bin, ist die Höhe des Gebührensatzes für ärztliche und zahnärztliche Leistungen.
Aktuell wird ohne vorherige Genehmigung bis zum 3,5 fachen übernommen. Im neuen Tarif wäre dies auf das 2,8 fache begrenzt. Ich hatte bisher erst eine Abrechnung mit dem 3,5fachen Satz. Und daher bisher wenig Erfahrungen bezüglich der Sätze, die Ärzte berechnen.

Sollte ich auf den 3,5fachen Satz Wert legen?

Hängt von Dir ab. Die Ärtzte versuchen natürlich immer das meiste heraus zu schlagen. Und das ist der 3,5-fache Satz, weil ja immer alles extrem schwierig ist und sehr speziell und sie die tollsten sind. Über dem 2,8-fachen Satz darf aber nur nach Einverständnis des Patienten abgerechnet werden. Wenn Du das dann nicht gibst, bist du auf der sicheren Seite. dann kann es aber sein, dass der Arzt dich nicht behandelt. 

Alles ohne Gewähr, da nur Patient.
Ich bin selbständig und habe mich lange mit dem Thema beschäftigt. Letztenendes war mein Fazit, dass sich die private Versicherung eigentlich fast nur für Beamte lohnt.

Wenn es mal dringend ist, kann man immer noch ausnahmsweise als Selbstzahler auftreten. Dann kuschen die Ärzte auch gleich viel besser.
(10.12.2018, 13:29)Guhu schrieb: [ -> ]Ich bin 56 und zahle in der PKV irgendwas um 240 €. 

also das ist wirklich günstig.  Tup
(10.12.2018, 17:26)Guhu schrieb: [ -> ]Über dem 2,8-fachen Satz darf aber nur nach Einverständnis des Patienten abgerechnet werden. Wenn Du das dann nicht gibst, bist du auf der sicheren Seite. dann kann es aber sein, dass der Arzt dich nicht behandelt. 

Alles ohne Gewähr, da nur Patient.

Ich habe den Wechsel auf nächstes Jahr verschoben. Macht keinen so großen Unterschied im Beitrag das ich das sofort entscheiden muss.
Mir war auch im Hinterkopf, das die Ärzte nur mit Zusage/Genehmigung über den 2,3/2,8 fachen Satz abrechnen dürfen. Aber der nette MA der KK hat mir gesagt, das sie die Freigabe erst oberhalb des 3,5fachen Satzes einholen müssen.

Ich such nun schon eine Weile in der GOÄ/GOZ und anderen Quellen. Aber wie das genau geregelt ist und was Ärzte dürfen, habe ich noch nicht gefunden. Vielleicht kann mir jemand mit einem Stichwort oder einer Quelle für die Suche aushelfen. Wahrscheinlich habe ich Dussel es in meiner Blindheit auch mal wieder überlesen  Confused

(10.12.2018, 13:29)Guhu schrieb: [ -> ]Ich bin 56 und zahle in der PKV irgendwas um 240 €. 

Guter Beitrag. Gratulation.
(14.12.2018, 12:26)turbodackel schrieb: [ -> ]
(10.12.2018, 17:26)Guhu schrieb: [ -> ]Über dem 2,8-fachen Satz darf aber nur nach Einverständnis des Patienten abgerechnet werden. Wenn Du das dann nicht gibst, bist du auf der sicheren Seite. dann kann es aber sein, dass der Arzt dich nicht behandelt. 

Alles ohne Gewähr, da nur Patient.

Ich habe den Wechsel auf nächstes Jahr verschoben. Macht keinen so großen Unterschied im Beitrag das ich das sofort entscheiden muss.
Mir war auch im Hinterkopf, das die Ärzte nur mit Zusage/Genehmigung über den 2,3/2,8 fachen Satz abrechnen dürfen. Aber der nette MA der KK hat mir gesagt, das sie die Freigabe erst oberhalb des 3,5fachen Satzes einholen müssen.

Ich such nun schon eine Weile in der GOÄ/GOZ und anderen Quellen. Aber wie das genau geregelt ist und was Ärzte dürfen, habe ich noch nicht gefunden. Vielleicht kann mir jemand mit einem Stichwort oder einer Quelle für die Suche aushelfen. Wahrscheinlich habe ich Dussel es in meiner Blindheit auch mal wieder überlesen  Confused

(10.12.2018, 13:29)Guhu schrieb: [ -> ]Ich bin 56 und zahle in der PKV irgendwas um 240 €. 

Guter Beitrag. Gratulation.

Das geht m. E. nach § 5 GOÄ (https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__5.html) bzw. § 12 GOÄ (https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__12.html).

PS: zu meiner Versicherung: ich bin seit ca. 26 Jahren privat versichert, habe 1x gewechselt. Hab einen Tarif mit 1.200 € SB, keine Wahlleistungen (kein Zweibett, keine privatärztliche Abrechnung im KH). Zahnersatz gedeckelt.
Hallo,

die beiden § hatte ich mir angesehen. Und danach hat der MA meiner KK recht. Der Arzt kann ohne Einwilligung bis zum 3,5fachen Satz berechnen. Er muss es nur Begründet werden. Zumindest verstehe ich den Ausschnitt aus §2 Abs.3 so

Zitat:Soweit im Falle einer abweichenden Vereinbarung nach § 2 auch ohne die getroffene Vereinbarung ein Überschreiten der in Satz 1 genannten Steigerungssätze gerechtfertigt gewesen wäre, ist das Überschreiten auf Verlangen des Zahlungspflichtigen zu begründen

Betrifft bei einer Änderung bei mir allerdings nur ambulante Leistungen.
Ja, sorry, hatte oben 2,8-fach geschrieben. Auf der sicheren Seite also nur bis 3,5-fachen. Oder vorher mit dem Arzt absprechen.
Trotz BGH-Urteil - So können Privatversicherte dennoch sparen

Privat Krankenversicherten stehen bei Beitragserhöhungen keine Rückerstattungen zu - zumindest nicht wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des beteiligten Treuhänders. Das ergibt nun ein BGH-Urteil. Ist Versicherten der Anstieg zu hoch, können sie aber gegensteuern.

...

https://www.n-tv.de/ratgeber/So-koennen-...81476.html
Bleibt alles beim Alten  Rolleyes
Man ist lebenslang an seine private Krankenversicherung gebunden, weil man seine Altersrückstellungen nicht mitnehmen kann...

Und der Beitrag in deinem Tarif kann von der Versicherung jederzeit erhöht werden, wenn der von der Versicherung gut bezahlte unabhängige Treuhänder sein ok gibt.

Man könnte fast drüber lachen wenn man nicht selbst betroffen ist  Bang

Luckytrader

(27.11.2018, 16:53)atze2000 schrieb: [ -> ]Ich bin froh wider in der Gesetzlichen zu sein, war gar nicht so einfach da wider rein zukommen, bei mir sind die Kosten mit der Anzahl Kinder etc ganz schön in den Himmel gewachsen so das ich irgendwann mal eine Pause in der Selbständigkeit eingelegt habe, um per Anstellung wider in die Gesetzliche zu kommen.

Ging mir absolut genauso. Es war sehr schwer wieder in die Gesetzliche KV zu kommen. Es lohnt absolut nicht wegen ein paar Euro Ersparnis (nur wenn man jung ist) in die PKV zu wechseln, und später dann so einen Behörden-Stress und verdammt viel Papierkram zu haben wenn man wieder zurückwechseln möchte, weil die PKV immer teurer wird.
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