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Solidaritaetszuschlag
#1
Notiz 

Solidaritaetszuschlag

ist es richtig, dass die Bank immer noch den Solidaritätszuschlag abführt? 
Oder muss ich da einen Antrag stellen?
#2
Notiz 

RE: Solidaritaetszuschlag

(04.03.2021, 17:31)EMEUV schrieb: ist es richtig, dass die Bank immer noch den Solidaritätszuschlag abführt? 
Oder muss ich da einen Antrag stellen?

Soweit mir bekannt, gilt das nicht für uns Börsenleute.
#3
Notiz 

RE: Solidaritaetszuschlag

(04.03.2021, 17:31)EMEUV schrieb: ist es richtig, dass die Bank immer noch den Solidaritätszuschlag abführt? 
Oder muss ich da einen Antrag stellen?

???
Auf Kapitalerträge ist weiterhin der Solidaritätszuschlag fällig, wenn die Erträge der Abgeltungssteuer unterliegen - trifft ja nur die "Reichen".
#4

RE: Solidaritaetszuschlag

(04.03.2021, 18:36)TomJoe schrieb: ???
Auf Kapitalerträge ist weiterhin der Solidaritätszuschlag fällig, wenn die Erträge der Abgeltungssteuer unterliegen - trifft ja nur die "Reichen".

Dürfte aber bei der Steuererklärung dann ausgeglichen werden, falls es keinen Reichen trifft? Wonder
#5
Notiz 

RE: Solidaritaetszuschlag

(05.03.2021, 13:13)Fundamentalist schrieb: Dürfte aber bei der Steuererklärung dann ausgeglichen werden, falls es keinen Reichen trifft? Wonder

Nö, wird es nicht - wenn dann nur reduziert im Zuge der Günstigerprüfung.
Die "Reichen" hatte ich übrigens mit Absicht in Hochkommata gesetzt, dass dies der Blickwinkel unserer Steuerministers ist: "Nur Reiche können sich Aktien leisten".
#6

RE: Solidaritaetszuschlag

(05.03.2021, 13:41)TomJoe schrieb: Nö, wird es nicht - wenn dann nur reduziert im Zuge der Günstigerprüfung.
Die "Reichen" hatte ich übrigens mit Absicht in Hochkommata gesetzt, dass dies der Blickwinkel unserer Steuerministers ist: "Nur Reiche können sich Aktien leisten".

Geht ja nicht nur um Aktien.
Die 0,01% Zinsen auf dem Sparbuch von Glatzenolaf sind ja auch betroffen! Biggrin
#7
Notiz 

RE: Solidaritaetszuschlag

(05.03.2021, 13:13)Fundamentalist schrieb: Dürfte aber bei der Steuererklärung dann ausgeglichen werden, falls es keinen Reichen trifft? Wonder

nach meiner Kenntnis nicht (bin aber kein Steuerverdreher  Irony)

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#8
Notiz 

RE: Solidaritaetszuschlag

(05.03.2021, 14:38)Fundamentalist schrieb: Geht ja nicht nur um Aktien.
Die 0,01% Zinsen auf dem Sparbuch von Glatzenolaf sind ja auch betroffen! Biggrin
https://www.handelsblatt.com/politik/deu...wxvi3M-ap6


In Deutschland wollen alle zur Mittelschicht gehören, nicht nur Multimillionäre wie Friedrich Merz (CDU) oder Gutverdiener wie Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Fragt man die Deutschen, wo das Reichsein anfängt, setzen sie die Untergrenze dafür in etwa bei einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 7000 und 10.000 Euro, berichtet Judith Niehues, Leiterin Methodenentwicklung beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Die Deutschen gehen der Expertin zufolge davon aus, dass ein Fünftel der Bevölkerung monatlich so viel Geld Monat verdient.

Doch die Realität sieht anders aus: Allenfalls drei Prozent der Haushalte in Deutschland verfügen laut IW über dieses monatliche Nettoeinkommen.

Bach zieht die Grenze zum Einkommensreichtum dort, wo das oberste Hundertstel der Einkommen beginnt. Um zu diesem Kreis zu gehören, muss man mindestens 160.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Auch bei dieser Definition zählte Scholz zu den Reichen im Lande.

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Alles ist Zahl - die Vollkommenen --> 6; 28; 496; 8128; 33550336; 8589869056






#9
Notiz 

RE: Solidaritaetszuschlag

das Urteil ist gesprochen, der Soli ist weiterhin gültig für bestimmte Personen. Bin auch davon betroffen, weniger als Lohnsklave als durch die Einkünfte aus Kapitalvermögen.
meine jährliche Zahlungsverpflichtung hat etwa den Gegenwert eines Jahresabos von "Neues Deutschland" ...
Nur für Spaß: ab wann wird der Soli vierstellig? ab "Einkünften aus Kapitalvermögen" von 72.727€... und fünfstellig ab 727.273€

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