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Stillhalter im Dax + anderen Werten
Notiz 

RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten

(02.01.2020, 22:49)bimbes schrieb: 299,90 um 21:49

Tup
300,00 um 21:52,10 wenn die TWS stimmt

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Experience is what you get, if you expect anything else!
Alles ist Zahl - die Vollkommenen --> 6; 28; 496; 8128; 33550336; 8589869056






Notiz 

RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten

(30.12.2019, 17:35)bimbes schrieb: Kurzer Rückblick 2019

 Neuaufnahmen in Monat/2019

2 Werte leicht negativ Frown 
REst entspricht der Spielwiese, sehr schöne Performance (63%) und zahlen auch Dividende, YOC 4,32%, ordentlich geschoben durch ABBV mit >7%, bei aktuellen Kursen 2,7%
 
ABBV 04/19
CTVA (spin-off)
DOW  (spin-off)
FEN 09/19
GGN 07/19
GPC 04/19 closed
HON 03/19
LEG 04/19
LIN 04/19
LMT 03/19
 
 
BABA/AHLA war bereits 2018 einmal im Portfolio +
CON eine Tradingposition


Krise in Middle East und
LMT, TN der Spielwiese 2019 wird über die 400 katapultiert (KK 242)

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RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten

Option Prämien + Steuern beim closing
siehe post vom
https://www.trading-stocks.de/thread-205...l#pid48425

Absatz 1 Nummer 11
-> 11. Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.
Das muss ich mir nochmals näher ansehen, wie das in 2019 vom Bank/Broker durchgeführt wurde.
Notiz 

RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten

(06.01.2020, 10:24)Noni-Binder schrieb: Option  Prämien + Steuern beim closing
siehe post vom
https://www.trading-stocks.de/thread-205...l#pid48425

Absatz 1 Nummer 11
-> 11. Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.
Das muss ich mir nochmals näher ansehen, wie das in 2019 vom Bank/Broker durchgeführt wurde.

https://www.steuerberater-pressler.de/dr...en-aktien/      Eek Angry-fire

schön geordnet beschrieben Tup

leider nicht zu Optionen Rolleyes

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RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten

weiter:


https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/113/1911387.pdf


Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, Gewinne aus Optionsgeschäften zu besteuern, Verluste allerdings steuerlich nicht anzuerkennen.
In der Antwort (  BT-Drucks. 19/11387) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, bei Optionsgeschäften handele es sich um hochspekulative Geschäfte, die aufgrund der BFH-Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steuerlich günstiger behandelt würden als dies im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bezweckt gewesen sei. Mit einer Gesetzesänderung (Entwurf des Jahressteuergesetzes 2019, § 20 Ab. 2 Satz 1 Nr 3a EStG-E) solle jetzt der ursprüngliche Gesetzeszweck wiederhergestellt werden, so die Bundesregierung.
Allgemeinheit nicht mit Kosten für Risikogeschäfte belasten
Wenn der Steuerpflichtige das hochspekulative Risiko eines Optionsgeschäfts eingehe und hieraus Wertzuwächse erzielt würden, seien diese der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Kapitalerträge über Gestaltungen mit diesen Derivaten der Besteuerung entzogen werden könnten. Der Gesetzgeber sei allerdings beim Verfall einer Option nicht gezwungen, die Allgemeinheit mit den Kosten des Steuerpflichtigen für seine Risikogeschäfte zu belasten, wenn die Spekulation nicht aufgehe. In der Antwort wird außerdem auf die Anwendung verschiedener BFH-Urteile eingegangen.

Deutscher Bundestag, hib-Meldung 855/2019

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RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten

(06.01.2020, 10:51)bimbes schrieb: https://www.steuerberater-pressler.de/dr...en-aktien/      Eek Angry-fire

schön geordnet beschrieben Tup

leider nicht zu Optionen Rolleyes

allgemein gesprochen, kommt mir Deutschland in Sachen Optionen und Steuer als ein Brachland vor, was nur von wenigen beackert wird Wonder   gibt es nicht sowas wie "The Option Hitman" ?
Notiz 

RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten

(06.01.2020, 10:24)Noni-Binder schrieb: Option  Prämien + Steuern beim closing
siehe post vom
https://www.trading-stocks.de/thread-205...l#pid48425

Absatz 1 Nummer 11
-> 11. Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.
Das muss ich mir nochmals näher ansehen, wie das in 2019 vom Bank/Broker durchgeführt wurde.

Was meinst Du damit? Das Stillhalterprämien direkt bei Vereinnahmung steuerpflichtig sind? Zumindest IB hat meines Wissens keinen Report der das berücksichtigt (die haben ja auch kein deutsches Steuerreporting) d.h. man müßte das bei offenen Short-Optionen über den Jahreswechsel selbst berücksichtigen. Ich habe das bisher nicht gemacht und denke auch das es da bei mir aktuell nur um sehr kleine Beträge ginge. Wie das mein Steuerberater beim demnächst fälligen Abschluß für 2018 machen wird werd ich dann sehen.

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Notiz 

RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten

(06.01.2020, 10:58)bimbes schrieb: weiter:


https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/113/1911387.pdf


Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, Gewinne aus Optionsgeschäften zu besteuern, Verluste allerdings steuerlich nicht anzuerkennen.
In der Antwort (  BT-Drucks. 19/11387) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, bei Optionsgeschäften handele es sich um hochspekulative Geschäfte, die aufgrund der BFH-Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steuerlich günstiger behandelt würden als dies im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bezweckt gewesen sei. Mit einer Gesetzesänderung (Entwurf des Jahressteuergesetzes 2019, § 20 Ab. 2 Satz 1 Nr 3a EStG-E) solle jetzt der ursprüngliche Gesetzeszweck wiederhergestellt werden, so die Bundesregierung.
Allgemeinheit nicht mit Kosten für Risikogeschäfte belasten
Wenn der Steuerpflichtige das hochspekulative Risiko eines Optionsgeschäfts eingehe und hieraus Wertzuwächse erzielt würden, seien diese der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Kapitalerträge über Gestaltungen mit diesen Derivaten der Besteuerung entzogen werden könnten. Der Gesetzgeber sei allerdings beim Verfall einer Option nicht gezwungen, die Allgemeinheit mit den Kosten des Steuerpflichtigen für seine Risikogeschäfte zu belasten, wenn die Spekulation nicht aufgehe. In der Antwort wird außerdem auf die Anwendung verschiedener BFH-Urteile eingegangen.

Deutscher Bundestag, hib-Meldung 855/2019


weiter 2

https://www.biallo.de/recht-steuern/news...uerzahler/#

Biallo schreibt:
"Wertpapierverluste
Besitzer von Aktien, Anleihen und Optionen müssen sich auf eine deutliche Verschärfung der Spielregeln zur Verrechnung von Verlusten einstellen. Werden Aktien und Anleihen nach einer Firmenpleite wertlos, dürfen Anleger die erlittenen Totalverluste ab Neujahr nur noch bis zur Höhe von 10.000 Euro mit übrigen steuerpflichtigen Kapitalerträgen verrechnen. Nicht genutzte Verluste werden auf künftige Jahre vorgetragen.
Ab 2021 realisierte Verluste aus Termingeschäften dürfen ebenfalls nur noch mit gleichartigen Gewinnen und nur noch bis maximal 10.000 Euro jährlich Steuer sparend verrechnet werden.
Der Gesetzgeber kassiert mit dieser Gesetzesänderung anlegerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs durch die Hintertür wieder ein, in denen die obersten Steuerrichter deutlich bessere Verlustverrechnungsmöglichkeiten eröffnet hatten."

man könnte sagen: "so wie immer, Verluste minimieren" Dunce-cap

Bezüglich der Stillhalterei
bei CCs ist es wohl wie bisher: Verfall ist gut - Prämien werden versteuert, Ausübung auch keine Änderung
bei SP: auch, Verfall ist gut, oder ich bekomme eingebucht (beim Einstiegspreis pro Aktie sehe ich keine Änderung)


oder übersehe ich etwas?

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RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten

(06.01.2020, 11:18)jf2 schrieb: Was meinst Du damit? Das Stillhalterprämien direkt bei Vereinnahmung steuerpflichtig sind? Zumindest IB hat meines Wissens keinen Report der das berücksichtigt (die haben ja auch kein deutsches Steuerreporting) d.h. man müßte das bei offenen Short-Optionen über den Jahreswechsel selbst berücksichtigen. Ich habe das bisher nicht gemacht und denke auch das es da bei mir aktuell nur um sehr kleine Beträge ginge. Wie das mein Steuerberater beim demnächst fälligen Abschluß für 2018 machen wird werd ich dann sehen.

Bei Optionsprämien laufen bisher die Einnahmen gegen die Schließungskosten abgerechnet pro Steuerjahr,
Ist das Konto bei Cortal werden die +25% gleich abgezogen

Ist für mich auch logisch: Einnahmen werden besteuert in dem Jahr wo diese anfallen. Jetzt kommt es halt darauf an, in welchem Jahr glattgestellt wird.

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RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten

In der Anfrage geht es wohl um einen Referentenentwurf von dem ich mich frage ob er denn nun Gesetz geworden ist.

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