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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.07.2020, 09:28)Ste Fan schrieb: Hmm..wenn man bedenkt dass Deutschland mittlerweile an Belgien vorbeigezogen ist was das Thema Steuern- und Abgabenquote betrifft haben etliche andere Staaten noch extrem viel Luft nach oben Irony
Das dürfte in den anderen Ländern aber an der Bevölkerung scheitern. Die italienischen Politiker wissen z.B. genau was passiert, wenn sie auch nur die vorhandenen Steuern eintreiben lassen würden, geschweige den neue einzuführen. Was in Frankereich passiert konnten wir ja bei den Gelbwestenprotesten sehen. Hier in Deutschland ist das schwierig, di eeinen müssen arbeiten gehen, und haben schlicht keine Zeit für grosse Demonstrationen,  und die anderen haben zwar Zeit aber höchsten Interesse an noch höheren Abgaben.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(15.06.2020, 18:07)Ste Fan schrieb: Wenn du den Status/Ueberweisungen so waehlst dass Auslandseinkuenfte in Thailand steuerlich irrelevant sind (volle Territorialbesteuerung) dann kommen i. A. DBAs nicht zur Geltung und in Folge werden daher nur Trading- und Veraeusserungsgewinne komplett steuerfrei sein - Quellensteuer/withholding tax wird aber nach wie vor faellig. Bei den Amis dann die normalen 30%.

Dies gilt eigentlich fuer alle Faelle/Laender in denen eine Privatperson keine Steuerpflicht fuer Kapitaleinkuenfte hat - alles steuerfrei ausser das was schon direkt an der Quelle abgezogen wird.
Somit ist eigentlich auch klar dass eine Dividendenstrategie fuer solche Faelle nicht der Idealfall ist....

Ich lese das gerade hier per Zufall.
Stimmt alles so, macht ein Bekannter, er ist "staatenlos", lebt aber in Bangkok (mit Touristen - Visa).
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.07.2020, 09:28)Ste Fan schrieb: Hmm..wenn man bedenkt dass Deutschland mittlerweile an Belgien vorbeigezogen ist was das Thema Steuern- und Abgabenquote betrifft haben etliche andere Staaten noch extrem viel Luft nach oben Irony

Bezgl. Kapitalmarkt: Was bedeutet "konservativ"? In Angesicht der laufenden Diskussionen sowie der aktuellen Ereignisse waere "Bananenrepublik" eigentlich zutreffender - es geht bei dem Thema also nicht ausschliesslich um Steuern sondern auch um Vermoegenssicherung...

Leider ist es so, ich muss schon wieder kotz...
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

[quote pid="75847" dateline="1601291466"]

Ich lese das gerade hier per Zufall.
Stimmt alles so, macht ein Bekannter, er ist "staatenlos", lebt aber in Bangkok (mit Touristen - Visa).
[/quote]

mit Touristen Visum kommst du aber auf Dauer nicht weit. Irgendwann schmeißen die dich raus.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(28.09.2020, 13:28)cloudatlas schrieb: [quote pid="75847" dateline="1601291466"]

Ich lese das gerade hier per Zufall.
Stimmt alles so, macht ein Bekannter, er ist "staatenlos", lebt aber in Bangkok (mit Touristen - Visa).

mit Touristen Visum kommst du aber auf Dauer nicht weit. Irgendwann schmeißen die dich raus.
[/quote]

Rentner Visa gibt es ab 50 Jahren.
Da musst du einen Kapitalstock von 20.000€ auf einem Thai Konto nachweisen und der Rest ist nur normaler Papierkram.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

und wenn man keine 50 ist, dann hilft nur Heirat oder Thai Elite Visum Biggrin
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Heirat ist zu teuer.
Frau wird auch älter.
Scheidung ist noch teurer.

Dann lieber das Thai Elite Dingsbums.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(28.09.2020, 18:09)Vahana schrieb: Heirat ist zu teuer  -musst du dir halt eine reiche Frau suchen  Tup
Frau wird auch älter. jedes Alter hat seinen Reiz  Biggrin
Scheidung ist noch teurer. bis daß der Tod uns scheidet  Dunce-cap

Dann lieber das Thai Elite Dingsbums. -brauch ich nicht, da bereits glücklich verheiratet  Dunce-cap
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(28.09.2020, 18:09)Vahana schrieb: Heirat ist zu teuer.
Frau wird auch älter.
Scheidung ist noch teurer.

Dann lieber das Thai Elite Dingsbums.

Die Elite Variante kostet dann roundabout USD 3000/Jahr/Person...im Vergleich zu einem Heirats- und Scheidungskostenbudget gibts da schon ein paar zwanglose Jahre fuer Irony
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

3000€ im Gegenzug das man keine Steuer mehr zahlen muss, dass hört sich erst einmal akzeptabel an.



Aber wenn du die 20.000€ auf einem Thai Konto liegen lässt inflationiert das mit 4%, aber die 3000 Euro als Opportonitätskosten zu erreichen wird mit jeder Verzinsung schwer.




Zitat:jedes Alter hat seinen Reiz


Das kannst du dann besser mit dem Staatsanwalt kären. Biggrin

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