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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich denke da nicht an ein Aktiendepot, da wird das der absolute Sonderfall sein, sondern an jemanden der z.B. ueber eine Trading GmbH nachdenkt. Umzug innerhalb der EU, aber die GmbH laufen lassen duerfte jetzt ja so exotisch nicht sein...

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ja, das ist dann in der Tat ein Problem. Mit einem schönen Depot mit nicht realisierten Buchgewinnen kannst Du gerne in ein Land umziehen, wo die Verkaufserlöse daraus steuerfrei sind. Das kannst Du mit einer GmbH oder AG mit signifikanter Beteiligung eben nicht.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.01.2020, 14:27)Guhu schrieb: Ja, das ist dann in der Tat ein Problem. Mit einem schönen Depot mit nicht realisierten Buchgewinnen kannst Du gerne in ein Land umziehen, wo die Verkaufserlöse daraus steuerfrei sind. Das kannst Du mit einer GmbH oder AG mit signifikanter Beteiligung eben nicht.

Das geht auch mit einem Depot nicht. Zumindest bis vor kurzen gab es aber innerhalb der EU eine Stundungsmöglichkeit.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.01.2020, 15:09)TomJoe schrieb: Das geht auch mit einem Depot nicht. Zumindest bis vor kurzen gab es aber innerhalb der EU eine Stundungsmöglichkeit.

Wo soll das stehen? Das einschlägige Gesetz dazu ist §6 (1) AStG i. V. mit §17 1 EStG und da ist von einer Mindestquote von 1% an der Kapitalgesellschaft die Rede. Das wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn man in einem Depot mehr als 1% der gesamten Marktkapitalisierung einer AG hält.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.01.2020, 15:46)Guhu schrieb: Wo soll das stehen? Das einschlägige Gesetz dazu ist §6 (1) AStG i. V. mit §17 1 EStG und da ist von einer Mindestquote von 1% an der Kapitalgesellschaft die Rede. Das wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn man in einem Depot mehr als 1% der gesamten Marktkapitalisierung einer AG hält.

Es geht nur um die aufgelaufene Gewinnversteuerung - Abgeltungssteuer.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.01.2020, 13:14)Don Vladimir schrieb: Nur so einmal als Randnotiz:

Was mich gestern fast vom Stuhl gehauen hat, sind die von der IHK geforderten Beiträge beim Bestehen einer GmbH. Das macht mich zwar nicht arm, ich frage mich aber für was so viel zu bezahlen? Hatte da immer einen Beitrag von 150 EUR im Hinterkopf. Würde da auf einen deutlich höheren Betrag kommen. Unverständlich, das Ganze.

Wie viel? Was spricht für eine GmbH?

Vielen Dank!

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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

jetzt auch in den Massenmedien angekommen...



Finanzministerium ergänzt Einkommenssteuergesetz Verlustverrechnung für Termingeschäfte wird erschwert
Stand: 14.01.2020 17:54 Uhr

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/boe...18925.html

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Petition

Mitmachen!

https://www.change.org/p/bundesregierung...e_petition
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(16.01.2020, 09:15)Ventura schrieb: Petition

Mitmachen!

https://www.change.org/p/bundesregierung...e_petition


Ich glaube Petitionen werden nur über das Bundesportal akzeptiert...
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(16.01.2020, 10:23)Mr. Winterbottom schrieb: Ich glaube Petitionen werden nur über das Bundesportal akzeptiert...

Das ist ein Test.
Ab 50K , die Unterzeichnen,  geht es los.

Ich glaube nicht, dass man die Leute zusammen bekommt?Ein Versuch ist es wert.


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