(29.10.2023, 00:54)Ramonet schrieb: Eben dafür gibt es doch das:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3...iegswaffen
https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/
Das stimmt. Aber das ist ja nicht eng genug.
Zitat:Von den Bestimmungen sind alle Vorrichtungen, Teile, Geräte, Einrichtungen, Substanzen und Organismen ausgenommen, die zivilen Zwecken oder der wissenschaftlichen, medizinischen oder industriellen Forschung auf dem Gebiet der reinen und angewandten Wissenschaft dienen.
...
Es wird kritisiert, dass das KrWaffKontrG aufgrund von gesetzlichen Grauzonen[5] und Gesetzeslücken zu leicht umgangen werden kann[6] und somit ergänzende Regelungen benötigt, wie z. B. das Außenwirtschaftsgesetz. Auch den Handel mit Produktionslizenzen für Waffen im Ausland reguliert das KrWaffKontrG demnach nur unzureichend.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.