(24.10.2023, 18:54)Ste Fan schrieb: Nur gibt es bis jetzt von einigen die Forderung nach Streichung des Paragraphen, aber keine Forderung nach Aenderung dessen.
Das wäre aber doch nicht plausibel? Und es stimmt auch nicht. Aus dem Wahlprogramm:
Zitat:Selbstbestimmung durch Gesundheitsversorgung
.... Deshalb werden wir das breite Angebot an Familienplanungs- und Beratungsstellen absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch (§ 218 und § 219), sondern außerhalb geregelt wird. Schwangere, die eine Beratung aufsuchen, sowie die Beratungsstellen und Ärzt*innen müssen mit einem bundeseinheitlich verankerten Schutz vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden...
https://cms.gruene.de/uploads/documents/...refrei.pdf
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.