(08.12.2018, 21:45)Vahana schrieb: Es geht bei dem Aufenthalt nämlich nicht nur um die Zeit, sondern auch um den Lebensmittelpunkt.
Ich bin zwar >300 Tage / a im Ausland, aber immer an unterschiedlichen Orten. Dadurch würde mein "Mittelpunkt" in Deutschland bleiben und ich bin steuerpflichtig.
Nein, die erste Frage des Finanzamts bei unklaren Lebensmittelpunkten ist:
Wo lebt die Familie? (Partner und Kind)