Hallo,
die beiden § hatte ich mir angesehen. Und danach hat der MA meiner KK recht. Der Arzt kann ohne Einwilligung bis zum 3,5fachen Satz berechnen. Er muss es nur Begründet werden. Zumindest verstehe ich den Ausschnitt aus §2 Abs.3 so
Betrifft bei einer Änderung bei mir allerdings nur ambulante Leistungen.
die beiden § hatte ich mir angesehen. Und danach hat der MA meiner KK recht. Der Arzt kann ohne Einwilligung bis zum 3,5fachen Satz berechnen. Er muss es nur Begründet werden. Zumindest verstehe ich den Ausschnitt aus §2 Abs.3 so
Zitat:Soweit im Falle einer abweichenden Vereinbarung nach § 2 auch ohne die getroffene Vereinbarung ein Überschreiten der in Satz 1 genannten Steigerungssätze gerechtfertigt gewesen wäre, ist das Überschreiten auf Verlangen des Zahlungspflichtigen zu begründen
Betrifft bei einer Änderung bei mir allerdings nur ambulante Leistungen.
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Ulrich