Ich bin gerade am Überlegen, den Tarif innerhalb meiner PKV zu wechseln. Habe ein Angebot, bei dem einige Leistungen verringert und einige verbessert werden.
Wo ich nicht sicher bin, ist die Höhe des Gebührensatzes für ärztliche und zahnärztliche Leistungen.
Aktuell wird ohne vorherige Genehmigung bis zum 3,5 fachen übernommen. Im neuen Tarif wäre dies auf das 2,8 fache begrenzt. Ich hatte bisher erst eine Abrechnung mit dem 3,5fachen Satz. Und daher bisher wenig Erfahrungen bezüglich der Sätze, die Ärzte berechnen.
Sollte ich auf den 3,5fachen Satz Wert legen?
Wo ich nicht sicher bin, ist die Höhe des Gebührensatzes für ärztliche und zahnärztliche Leistungen.
Aktuell wird ohne vorherige Genehmigung bis zum 3,5 fachen übernommen. Im neuen Tarif wäre dies auf das 2,8 fache begrenzt. Ich hatte bisher erst eine Abrechnung mit dem 3,5fachen Satz. Und daher bisher wenig Erfahrungen bezüglich der Sätze, die Ärzte berechnen.
Sollte ich auf den 3,5fachen Satz Wert legen?
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Ulrich