(07.01.2024, 00:23)boersenkater schrieb: Die VVB gilt nur für Termingeschäfte. Da behaupte ich immer noch das das auch nur deshalb durchgegangen
ist weil diejenigen die dem zugestimmt haben, nicht verstanden haben zu was sie zustimmen bzw. das sie
Cum-Ex und Umsatzsteuerkarussellen einen Riegel vorschieben.
Würde man das auf die Landwirte übertragen dürften die dann nur noch 20.000 Euro Kosten anrechnen -
obwohl sie 80.000 Euro Kosten hatten - und dann für die 60.000 Euro Kosten die sie nicht anrechnen
dürfen dann auch noch Steuern zahlen....
Sagen wir mal so: die Trader sollen froh sein, daß es nur für Termingeschäfte gilt und nicht auf Aktiengewinne ausgeweitet wurde - aber was nicht ist, kann ja noch werden, Lindner braucht ja schließlich dringend Geld.
Genau so wie die Landwirte froh sein sollen, nicht noch mehr abdrücken zu müssen, wo es ihnen doch so gut geht wie noch nie, genau wie den Aktienspekulanten.