(28.04.2023, 15:33)Mr. Passiv schrieb: Du musst das ja auch nicht stehen lassen mögen.
Es ist einfach so.
Wenn ein Betrieb bestreikt wird, ist Ende mit den primären Pflichten/Rechten aussm Arbeitsvertrag.
Wenn die Bahn streikt, wirst auch als Passagier "genötigt" zu schauen, wie du weiter kommst.
Ist halt so - hat aber nichts mit Nötigung zu tun.
Wie kommst da auf den Terminus "Nötigung" ??
Die üben einfach eins ihrer Grundrechte aus.
Du kannst hier so viel Dummschwatzen wie Du willst, das ändert nichts daran das eine Verhinderung des Zugangs zum Betrieb durch nicht Streikende, die normal an ihren Arbeitsplatz arbeiten wollen, durch Streikende schlicht Nötigung und damit eine Straftat darstellt. Du Assi-Kasper kannst gern vor dem Betrieb oder in der Gosse oder wo immer streiken aber nicht im Werkstor.
Das sehen übrigens auch Gewerkschaften so wie z.B. ein Blick auf die FAQ der GEW unter dem Punkt "Was ist mit denen, die nicht streiken wollen?" zeigt.
Link: https://www.gew.de/streik
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