(21.07.2021, 13:13)Mr. Passiv schrieb: Also ich finde:
- es bezeichnend, wenn da Tatsachen rausgeblasen werden, die nicht sein können (Nimm nen Midi-Job und all deine SV-Beiträge richten sich nach diesem Job)
- es nach dem Hinweis darauf, dass dies keiner logischen Überprüfung standhält, es keine Meldung mehr gibt
- der nächste mit nem Kumpel um die Ecke kommt, der "genug" Kohle hat, aber trotzdem meint tricksen zu müssen (warum, wenn er genug hat. Es sammelt ja auch keine Flaschen)
- es überzeugend, dass das allgemeine Wahlrecht n Fehler ist
Frage an die Mods: Kann man seinen Account hier vollständig löschen?
Irgendwie willst du es nicht verstehen - und eigene Gedanken sind bei dem Thema eher hinderlich. Es geht nicht speziell um den Midi-Job, sondern darum einem sozialversicherungspflichtigen Job nachzugehen. Und da ist speziell der Midi-Job der mit dem geringsten Aufwand. Und es war immer schon so, dass wenn jemand pflichtversichert ist (also nicht(!) freiwillig krankenversichert ist), sonstige Einkünfte eben nicht sozialversicherungspflichtig waren und sind. Und gleiches gilt für einen "echten" BfA-Rentner wenn er den in die Krankenkasse für Rentner eintritt. Das muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Und eine privat angestellt Haushaltshilfe ist eben privat und kann noch nicht einmal komplett von der Steuer abgezogen werden. Und du hast recht, man muss nicht zwingend ein Gewerbe anmelden, ein Büro als Freiberufler (Ingenieur, Arzt, Anwalt, etc.) geht auch.
Inzwischen sollte eigentlich jeder gemerkt haben, dass die Gesetze für Privatpersonen eher schlechter sind als für steuerliche Unternehmen.
Außerdem geht es nicht um "tricksen", sondern genau so ist die Rechtslage. Und da sehr viele Politiker auch davon betroffen sind, wird sich da so schnell auch nichts ändern. Es steht dir aber frei, auch weiterhin als Freiwilliges Mitglied der Krankenkasse deinen gesetzlich vorgesehenen Beitrag zu bezahlen. Sollte dann noch Geld übrigbleiben, kann dieses auch steuermindernd an karitative Einrichtungen gespendet werden.