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Normale Version: Einkunftsermittlung GKV
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Moin zusammen,

hinsichtlich unserer Situation:
- Beide immer berufstätig gewesen
- beide lange Zeit in der PKV gewesen
- nun beide in der GKV
- als Rentner winkt nicht die GKV der Rentner, sondern die frw. GKV

stellt sich mir die Frage:
Wie wird das zu bemessende Einkommen in der frw. GKV ermittelt?

Es werden ja alle Einkünfte verbeitragt, aber: Woher kennt die GKV diese?
Zahlt man da nen "Abschlag" für die Nebeneinkünfte und mit der Steuererklärung  wird dann alles wieder glattgezogen?

Für sachdienliche Hinweise wäre ich da besonders dankbar:-) 

SG

Honnete

(21.07.2021, 07:14)Mr. Passiv schrieb: [ -> ]Moin zusammen,

hinsichtlich unserer Situation:
- Beide immer berufstätig gewesen
- beide lange Zeit in der PKV gewesen
- nun beide in der GKV
- als Rentner winkt nicht die GKV der Rentner, sondern die frw. GKV

stellt sich mir die Frage:
Wie wird das zu bemessende Einkommen in der frw. GKV ermittelt?

Es werden ja alle Einkünfte verbeitragt, aber: Woher kennt die GKV diese?
Zahlt man da nen "Abschlag" für die Nebeneinkünfte und mit der Steuererklärung  wird dann alles wieder glattgezogen?

Für sachdienliche Hinweise wäre ich da besonders dankbar:-) 

SG

Ja, genau läuft das. Du gibst alles an, was du nicht verschweigen kannst, im Nachhinein wird es dann mit der zu übermittelten EkStErkl. abgeglichen und endgültig berechnet.
Besten Dank!

Das heisst ja dann, dass noch 8 Jahre Zeit sind, ne vernünftige Position thesaurierende ETF aufzubauen.

Kennt da wer sonstige Optimierungsmöglichkeiten?

SG

Honnete

(21.07.2021, 08:38)Mr. Passiv schrieb: [ -> ]Besten Dank!

Das heisst ja dann, dass noch 8 Jahre Zeit sind, ne vernünftige Position thesaurierende ETF aufzubauen.

Kennt da wer sonstige Optimierungsmöglichkeiten?

SG

Wie sonst auch gilt, halte es so einfach und übersichtlich wie möglich. Du musst es so machen, dass dein AP, der sinnfreieste Beruf der Welt: Sozialversicherungsfachangstellter; bei der GKV keinesfalls Zweifel an deiner Selbstauskunft hat und schon gar keine Rückfragen stellen sollte.
Von daher bist du auf dem richtigen Weg!
Hatte nu da gedacht (da allein liegt ja oft schon der Fehler) , dass der Steuerbescheid zählt und weniger der Grad an Überzeugung eines Sachbearbeiters.
Also wie im richtigen Leben: Mach mal, übertreibs nicht und schaue, was raus kommt.

Bedankt.
Da die frw. GKV ja ein recht teures Vergnügen ist, bietet sich ein Midi-Job (Midi(!) nicht Mini) an, also Einkommen zwischen 450 und 1.300 Euro. Dann ist man pflichtversichert, und zahlt Sozialbeiträge nur auf das Midi-Job Einkommen.
(21.07.2021, 09:28)TomJoe schrieb: [ -> ]Da die frw. GKV ja ein recht teures Vergnügen ist, bietet sich ein Midi-Job (Midi(!) nicht Mini) an, also Einkommen zwischen 450 und 1.300 Euro. Dann ist man pflichtversichert, und zahlt Sozialbeiträge nur auf das Midi-Job Einkommen.

Hmm..... nett gemeint, aber schwer zu glauben.

Sonst könnte doch jeder Rentner seine Sozialbeiträge herrlich drücken:
Ich beschäftige mein Frau als Friseuse und sie mich als Coiffeur.

Schwupps... beide im Midi-Job ?!  Wonder
(21.07.2021, 07:14)Mr. Passiv schrieb: [ -> ]Wie wird das zu bemessende Einkommen in der frw. GKV ermittelt?

Letztlich durch den Steuerbescheid.

Vorher gibt es Schätzungen und Abschläge und dann kommt einmal jährlich die "Bitte", die Vermögensverhältnisse darzulegen und den letzten Steuerbescheid einzureichen.
Danach werden alle Monate seit dem vorherigen Steuerbescheid korrigiert und es gibt Geld zurück oder Nachzahlung.

Und - sämtliche Kapitaleinkünfte, die im Steuerbescheid stehen, sind Einkommen.
(21.07.2021, 09:39)Mr. Passiv schrieb: [ -> ]Sonst könnte doch jeder Rentner seine Sozialbeiträge herrlich drücken

Für Rentner und Studenten gelten besondere Bedingungen. Die von Rentnern kenne ich aber nicht, weil ich keine Rente beziehe.

Aber Google ist Dein Freund.
(21.07.2021, 09:44)pjf schrieb: [ -> ]Letztlich durch den Steuerbescheid.

Vorher gibt es Schätzungen und Abschläge und dann kommt einmal jährlich die "Bitte", die Vermögensverhältnisse darzulegen und den letzten Steuerbescheid einzureichen.
Danach werden alle Monate seit dem vorherigen Steuerbescheid korrigiert und es gibt Geld zurück oder Nachzahlung.

Und - sämtliche Kapitaleinkünfte, die im Steuerbescheid stehen, sind Einkommen.

Also thesaurierende ETF und dann eben bei Bedarf an Kapital blechen.

Was ne Aussicht. 25 % Abgeltung, bzw. "Lohnsteuer" plus 16 % Krankenkasse. 

"Es gibt 1000 gute Gründe, auf dieses Land stolz zu sein, ..."

SG
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