Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat analysiert ob die AFD verboten werden könnte:
Das Ergebnis: Ja. Unter anderem weil die AFD Ziele gegen das Grundgesetz und den Menschenrechtskonventionen verfolgt. Z.B:
oder
Dass so eine Erkenntnis jedoch nicht unbedingt zum tatsächlichen verbot führen muss zeigt der Fall der NSDAP von 1930:
Da die AFD sich immer weiter in diese Richtung bewegt, ist's es wohl nur eine Frage der Zeit bis die AFD tatsächlich verboten wird. Ggf. wenn die CDU sich in Sachsen spalten sollten (Jan Fleischauer meint, wenn Friedrich März bei seiner Haltung nicht mit der AFD zusammen arbeiten zu wollen bleibt, sieht er in Sachsen die CDU vor der Spaltung).
Zitat:Analyse/Studie
Warum die AfD verboten werden könnte
Empfehlungen an Staat und Politik
Die Analyse untersucht die Gefahr, die die AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt, am rechtlichen Maßstab für das Verbot einer Partei nach Art. 21 GG.
Das Verhältnis der AfD zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist über die Frage ihres möglichen Verbots hinaus auch relevant für den Umgang mit ihr auf politischer Ebene. Insofern richten sich die Überlegungen nicht nur an die Antragsberechtigten für ein Verbotsverfahren, sondern auch an die demokratischen Parteien und den Staat. Denn die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes verlangt in jeder Hinsicht ein klares Einstehen gegen Bestrebungen, die auf die Beseitigung des Schutzes der gleichen Menschenwürde aller Menschen und damit auf das Fundament der demokratischen Grundordnung abzielen.
https://www.institut-fuer-menschenrechte...en-koennte
Das Ergebnis: Ja. Unter anderem weil die AFD Ziele gegen das Grundgesetz und den Menschenrechtskonventionen verfolgt. Z.B:
Zitat:Konsequenzen des national-völkischen Volksbegriffs: Deportation Deutscher Wie weit die Maßnahmen reichen, die die AfD anstrebt, um ihr Ziel einer Einheit von Volk und Staat nach ihren Vorstellungen zu verwirklichen, zeigt sich daran, dass sie die Deportation deutscher Staatsangehöriger fordert. Damit wird deutlich, dass die AfD darauf hinauswill, all jenen Menschen, die gemäß ihrer national-völkischen Ideologie nicht zum Volk gehören, die Grund- und Menschenrechte abzuerkennen, auch Deutschen, die die AfD trotz deutscher Staatsangehörigkeit nicht als solche anerkennt.
oder
Zitat:Konzept zur Sozialpolitik von 2020 Die national-völkische Ausrichtung der Programmatik der AfD kommt schließlich auch in dem von der Bundesprogrammkommission (BPK) im März 2020 beschlossenen und auf dem Bundesparteitag im November 2020 verabschiedeten Leitantrag zur Ausrichtung der AfD in der Sozialpolitik deutlich zum Ausdruck, insbesondere in ihren Konsequenzen. Der Leitantrag der infolge seiner Verabschiedung als „Konzept zur Sozialpolitik“ Bestandteil des Programms der AfD wurde,107 beschäftigt sich unter anderem mit dem Thema Rentenpolitik. Das in dem Konzept anfangs formulierte Bekenntnis zum Sozialstaat ist auf gegenseitige Hilfe und Solidarität „innerhalb unseres Volkes“ beschränkt.108 Diese Beschränkung von sozialen Sicherungsleistungen erstreckt sich dem Konzept zufolge auch auf die Rente. Sie steht Personen, die nach Ansicht der AfD nicht zum deutschen Volk gehören, demnach nicht zu. Deutsche, die nach dem Volksverständnis der AfD nicht zum deutschen Volk gehören, würden danach vom Recht auf Zahlung von Altersrente ausgeschlossen.
Dass so eine Erkenntnis jedoch nicht unbedingt zum tatsächlichen verbot führen muss zeigt der Fall der NSDAP von 1930:
Zitat:27. August 1930
FÜR EIN VERBOT DER NSDAP!DIE DENKSCHRIFT DER PREUSSISCHEN REGIERUNG
Die Initiative der preußischen Regierung zu einem Verbot aller XXX wird von der Reichsregierung nicht ernsthaft geprüft, sondern einfach ignoriert.
Seit 1929 erzielt die NSDAP bei Landtags- und Kommunalwahlen erdrutschartige Erfolge und legt zunehmend deutsche Parlamente lahm. Deshalb will die preußische Landesregierung die Reichsregierung davon überzeugen, dass die rechtsextremistische Partei verboten und ihr so genannter ‚Führer‘, der Österreicher Adolf Hitler, aus Deutschland ausgewiesen werden müsse. Zur Untermauerung legt der preußische Ministerpräsident Otto Braun der Reichsregierung im Sommer 1930 eine umfangreiche Denkschrift vor. An ihr hat auch der junge Freiburger Jurist Robert Kempner mitgewirkt. Für die preußische Regierung steht der staatsfeindliche Charakter der NSDAP und ihrer Unterorganisationen zweifelsfrei fest. Innerhalb der Reichsregierung hingegen schließt sich nur Reichsinnenminister Joseph Wirth dieser Sichtweise an. Reichskanzler Heinrich Brüning hingegen meint, man könne zur Frage der Legalität oder Illegalität der NSDAP noch nicht abschließend Stellung nehmen. (ah)
https://www.baden18-45.de/filter/1930-08...regierung/
Da die AFD sich immer weiter in diese Richtung bewegt, ist's es wohl nur eine Frage der Zeit bis die AFD tatsächlich verboten wird. Ggf. wenn die CDU sich in Sachsen spalten sollten (Jan Fleischauer meint, wenn Friedrich März bei seiner Haltung nicht mit der AFD zusammen arbeiten zu wollen bleibt, sieht er in Sachsen die CDU vor der Spaltung).
__________________
Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.