(25.01.2021, 20:20)Fundamentalist schrieb: https://www.aktienkaufen.com/devisenhand...r/#Absatz1
Du ziehts deine Verluste von deinen Gewinnen ab und gibst dann nur die Differenz bei der Steuererklärung an!
danke.
Was ist mit den Soll-Zinsen, die ich bezahlen muss, um mir die Währungen zu leihen, um damit zu spekulieren? Kann ich diese Kosten absetzen?
Beispiel:
Ich leihe mir von Interactive Brokers 1 Mio US-Dollar und tausche die in Euro um.
Dann bezahle ich bei IB Sollzinsen auf die 1 Mio USD und auch noch Strafzinsen auf die 1 Mio Euro.
Kann ich diese Soll-Zinsen und die Strafzinsen mit den Gewinnen verrechnen (Werbungskosten)?
Weil die Zinsen müssen ja zwingend bezahlt werden, um mit den Währungen zu spekulieren.
Da die Abgeltungssteuer hier nicht gilt, müsste man die Zinsen doch als Kosten geltend machen können, oder?