(18.01.2021, 13:07)SimpleSwing schrieb: Das gilt aber wahrscheinlich nicht für aktive Trader, oder?
Theoretisch nicht, aber nur wenn Du als berufsmässiger Händler eingestuft wird. Das ist immer individuell. Es gibt eine Liste von Merkmalen die falls sie alle zutreffen Dich automatisch als privat einstufen. Dazu gehört z.B. eine Haltedauer von 6 Monaten und Dividendeneinnahmen die höher sein müssen als die Schuldzinsen.
Abgeklärt wird das individuell und eher selten, da das Steueramt ja bei 90% der kurzfrist-Trader weniger einnehmen würde; die machen ja Kapital Verluste, nicht Gewinne.
Wenn Du aber jahrelang Gewinne machst und nicht alle Punkte der Liste erfüllst so kann es Dir theoretisch passieren so eingestuft zu werden. Kenne aber persönlich keinen Privatmann der so eingestuft wurde, wie gesagt, das Risiko weniger Steuern einzunehmen ist relativ gross für das Steueramt.
Deshalb gibt es die Vorprüfung, hier genau beschrieben. Es dürfte Kantone geben wo gar keine Prüfung stattfindet.
https://www.kmu.admin.ch/dam/kmu/de/doku...r-36-F.pdf