(08.10.2020, 11:30)Ste Fan schrieb: Den ganzen Aufwand kannst du dir eigentlich vorerst sparen
Du hattest ja erwaehnt dass du deinen Wohnsitz in D behalten moechtest und dann quasi als Pendler von D aus in deinem Unternehmen in den NL als Angestellter arbeiten moechtest.
Falls dies noch gilt:
Frag doch erstmal einen hiesigen Steuerberater deines Vertrauens was das deutsche FA wohl in punkto Besteuerung vorsieht wenn jemand Hauptanteilseigner an einer ausl. Gesellschaft ist, irgendwas mit Vermoegensverwaltung macht und dann vermutl. der einzige gehaltsempfangende Angestellte dort ist.....aber nach wie vor in D den Status des unbeschraenkt Steuerplichtigen hat
Wenn nach der Info noch Lust hast kannst ja weitermachen..
Prinzipiell kannste Firma in D machen, oder gehst offiziell ueber die Grenze dann ist das dt FA eh irrelvant..alles andere offizielle bringt etliches an Problemen....und andere Loesungen koennten schon irgendwie als Grauzone gesehen werden
Grob habe ich das geklärt.
Im Rahmen der Doppelbesteuerung kann man die 20% Gewerbesteuer, die in NL zu zahlen sind, mit der Versteuerung der Privatentnahme in der BRD verrechnen (nach Versteuerung in den NL).
Man würde ca. 15% sparen (ohne Opportunitätskosten) , im Gegensatz zur deutschen GmbH. Aber in den NL wäre man gezwungen sich selbst ein Gehalt zu zahlen und dieses wird "vorgeschrieben" vom FA dort.
Das kann auf ca. 45K raus laufen, plus Lohnnebenkosten.
Es ist alles tragisch.
Nach der Aussage von Frank Konewka (2. Video) läuft es hier auf 30% plus 25% Besteuerung hinaus.
https://www.youtube.com/watch?v=8dfeCM-T7bY
Ein grundsätzliche Problem mit ausländischen Gesellschaften ist der Begriff der "Betriebsstätte".
Man kann nicht einfach irgendwo einen Laden aufmachen und diesen "virtuell" (per Briefkasten) führen. Man muss die Betriebsstätte nachweisen (geschlossene Räumlichkeiten, Mietvertrag oder einen Geschäftsführer), sonst fällt das Konstrukt unter die deutsche Besteuerung. Faktisch wird man nachbesteuert, analog zur GmbH.
Ich habe später noch einige Gespräche.
Ein guter Bekannter dreht ein größeres Rad (Umsatz über 30 Mio.) als Einzelperson. Er hat eine UK Ltd.. Hatte gerade eine Betriebsprüfung (wg. deutscher GmbH) und die Sache (Betriebsstätte UK) ging durch, weil er alles über seinen Steuerberater in England regeln lässt. Primär war wichtig für das FA, dass alle Zahlungen vor Ort abgewickelt werden.
Wir treffen uns zum Essen, mal schauen.