(30.01.2020, 14:34)Beth schrieb: Als Geschäftsführer deiner GmbH ein Darlehen geben? Der Vertreter der GmbH soll mit sich einen Vertrag eingehen?
Dem steht z.B. der § 181 BGB (was für ein Kauderwelsch) im Weg.
Davon kann man sich aber u.U. (umständlich) befreien:
Sorry, es ist absolut gebräuchlich in dem Geschäftsführervertrag eine Befreiung vom 181 zu vereinbaren.