(07.03.2021, 16:04)Hayek schrieb: Spannend ist ja auch in welchem Topf Stillhaltergeschäfte bei vorzeitiger Schliessung bzw wertlosem Verfall gebucht werden.Es gibt aus dem letzten Jahr ein Schreibe zur Steuerbescheinigung. Aus dem geht eindeutig hervor, dass Stillhaltergeschäfte nicht unter § 20 Abs. 6 Sätze 5,6 EStG fällt. Das ergibt sich aber auch schon aus der Gesetzessystematik.
IMHO und ich glaube Taxadvisor hat das auch mal bestätigt gehören sowohl wertloser Verfall als auch vorzeitige Schliessung in den VVT Sonstige und NICHT in den neuen Topf Termingeschäft.
Vielleicht kann das noch einmal Taxadvisor als graue Emminenz bestätigen? :-)
Wertloser Verfall ist ja für den Stillhalter eh kein Problem, da es hier ja nicht zum Verlust kommen kann.
Gruß
Taxadvisor