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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

@ Hans-Jürgen

Ganz einfach in dem der Markt gegen einen läuft und man bekommt etwas eingebucht bzw man muss etwas übernehmen oder man schliesst die Position vor Ablauf mit Verlust.

Spannend ist ja auch in welchem Topf Stillhaltergeschäfte bei vorzeitiger Schliessung bzw wertlosem Verfall gebucht werden.

IMHO und ich glaube Taxadvisor hat das auch mal bestätigt gehören sowohl wertloser Verfall als auch vorzeitige Schliessung in den VVT Sonstige und NICHT in den neuen Topf Termingeschäft.

Vielleicht kann das noch einmal Taxadvisor als graue Emminenz bestätigen? :-)

Danke!

NOTE BENE: Vielleicht kommt mit dem BMF Schreiben auch wieder ganz anders. Allen sollte klar sein das man aktuell nur mit Wahrscheinlichkeiten operieren kann und IMHO gehören Stillhaltergeschäfte zu 99% auch in 2021 in den VVT Sonstige.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Hayek - 07.03.2021, 16:04
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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