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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich habe für euch mal ein Musterschreiben ans Finanzamt wegen der Vorauszahlungen. Ihr könnt natürlich auch höhere VZ "einfordern":



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte hiermit um die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen gemäß § 37 EStG für das Kalenderjahr 2021 in Höhe von 400 Euro, d.h. vierteljährlich von 100 Euro.

Anlaß ist die steuerliche Mehrbelastung durch § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnungsbegrenzung). In 2021 wird die Regelung gemäß BMF-Schreiben vom 11.11.2020 (GZ: V C 1 - S 2401/19/10003 :001) nicht beim Abgeltungsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem habe ich noch ein Auslandsdepot.

Gemäß meinen Berechnungen erwarte ich mindestens eine steuerliche Mehrbelastung i.H.v. 400 Euro. Der Grund sind Einzel-Verluste aus Termingeschäften von mind. 21.600 Euro, die somit die Anrechnungsgrenze von 20.000 Euro übersteigen. An der Höhe der Einzel-Gewinne wird sich voraussichtlich nichts ändern.

Ich beabsichtige nach Erlass der Vorauszahlungsbescheide Einspruch einzulegen. Grund ist natürlich nicht die Berechnung der Vorauszahlungen, sondern die Verfassungswidrigkeit des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Ich bitte um zeitnahe Ablehnung meines Einspruchs, da ich eine Klage beim Finanzgericht plane.

Mein Ziel ist, dass das Finanzgericht den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von minenfuchs - 06.03.2021, 21:52
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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