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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

IB macht mittlerweile eine "Art" deutsche Ausfüllhilfe für die deutsche Steuer bei der ganz konkret steht Zeile 4 20.000€ wie im Formular usw.

Hinten dran kommen dann 20 Seiten mit jedem Trade das Ding gebe ich ab und dann ist der Ball beim deutschen FA wie aktuell in meiner Veranlagung 2019. Leider noch kein Feedback. Einige kleine Fehler habe ich in der IB Abrechnung gefunden zb bei Kap Massnahmen. Für 2020 ist das Formular noch nicht da.
Keine Ahnung wie die aktuell Termingeschäfte in Ihrem Formular ausweisen. Ich mache es so wie ich denke das es richtig ist und dann sollen sie mir das Gegenteil beweisen. Wichtig erscheint mir möglichst spät in die Veranlagung zu gehen damit man nicht selbst klagen muss sondern auf bereits laufende Verfahren bezüglich der Verrechnung verweisen kann.

Aber Du hast Recht es kann massive Probleme mit der Veranlagung bei IB geben. Meine 2018 Veranlagung hat mich 8 Stunden gekostet bei vielleicht 20 Trades. Mittlerweile bin ich bei 2000. Ich vermute aber es ist einfacher bei IB. Bei deutscher Bankbescheinigung ist die Hemmschwelle des Beamten viel größer zu meinen Gunsten zu korrigieren. Bei IB ist noch alles offen.

Die deutschen Banken tun mir wirklich leid! Die können überhaupt nichts dafür und werden nun von allen Seiten mit Dreck bzw unausgegorenen Gesetzen beworfen.


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Hayek - 06.03.2021, 13:02
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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