Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(05.03.2021, 15:41)Hayek schrieb: Es ist (leider) verständlich das die deutschen Banker/Broker keine definitive Aussage zu Stillhaltergeschäften treffen. Gott sei Dank bin ich bei IB.

Wie wird den aktuell die Stillhalterposition verrechnet bei einem deutschen Broker? Ich hatte mal bei Onvista angefragt aber da kam nur Geschwurbel. Kernaussage war wir berechnen alles richtig nach BMF Schreiben ohne die konkrete Frage zu Stillhalterpositionen zu beantworten. Antwort blieb immer die selbe :-)

Diese Benachteilung von Kapanlegern ist nur noch steigerbar indem man Verrechnungen nur noch bei gleicher ISIN zulässt :-)

Bislang rechnen die deutschen Broker (keine Garantie, dass dies alle so handhaben, die größten aber meines Wissens nach ja) ja alles was §20 Absatz 6 Satz 5 betrifft, so ab wie letztes Jahr, also auch die Stillhaltergeschäfte. Sie dürfen das nach aktuellem Stand ein Jahr lang so machen. Der Steuerpflichtige muss dann in der Veranlagung selber hingehen und seine Verluste laut Satz 5 deklarieren. Normalerweise sollten die deutschen Banken diese dem Kunden bescheinigen (wenn sie denn irgendwann wissen würden, was zu dieser Kategorie gehört...). 

Der Auslandsbroker ist zwar schön und gut, billiger und praktischer, wenn man hier mal schnell weg will, wenn das so weiter geht, aber der in Deutschland steuerpflichtige Kunde muss dann schön selber seine unterschiedlichen Verluste fein säuberlich dem Finanzamt bescheinigen. Der Broker wird dir da nur sehr eingeschränkt bei helfen, wahrscheinlich gar nicht. Was interessiert IB, welche Verluste Du bei welcher Gattung gemacht hast? Du kriegst meines Wissens nach nur Gewinne und Verluste insgesamt bescheinigt. Neben dem beherrschbaren Problem mit Fremdwährung kommt dann dieses noch hinzu, denn die Angaben müssen auch gemacht werden, wenn die Schwelle von 20k nicht überschritten ist...

Das Ganze ist ein riesengroßes Chaos mit erheblichem Mehraufwand für alle, geringere Steuereinnahmen für den Fiskus (es sei denn jemand ist fleißig, oder es passiert bei einem konservativen Straddle etwas außergewöhnliches, und macht 10 Mio. Gewinn und 10 Mio. Verlust, sprich Fiskus kassiert 2,5 Mio. + Soli und ggf. Kirchensteuer... - wer weiß, vielleicht ist es jemanden beim Bitcoinhandel mit Futures schon passiert, ohne dass er/sie es weiß) und nützt absolut niemanden, außer Teilen der SPD, die sich ggf. damit rühmen, um nicht zu sagen, sich aufgeilen, den Privatleuten die Termingeschäfte weggenommen, sprich Schaden zugefügt zu haben und eventuell der CDU, die offensichtlich mit ihrer sich auf das Koalitionsprinzip beziehenden "Einwilligung" im Gegenzug ein anderes Gesetz bekommen haben, wo die SPD dann nachgab. Denn niemand sonst war für dieses Gesetz! Eine numerische Minderheit hat dieses durchgesetzt und das hatte z.T. etwas krankhafte Züge...

Wenn ein Wunder geschieht, wird das Ganze wegen diesem Chaos und dem klaren Verstoß gegen das Nettoprinzip von irgendwo her gekippt, aber wo soll dies herkommen? Scheint ja niemanden zu stören, dass Steuern auf Verluste oder über 100% auf Gewinne zu zahlen sind. Alles rechtens oder "betrifft mich nicht, ist mir egal". Und das Chaos lieben die, die es kreiert haben und einige profitieren ggf. von dem Chaos.

Es wäre auch ganz gut, wenn auch noch jemand bei der onvista-bank oder anderen Banken ein wenig Druck macht, denn die Kunden bezahlen Gebühren und können eigentlich wenigstens verlangen, dass das Kreditinstitut eine klare Ansage macht, wie sie in der Beziehung verfahren, bzw. eine klare Ansage, dass sie gerade auch ratlos sind (das eine ehrliche Aussage meiner Bank).

Ein schönes WE, Penseur


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Penseur - 05.03.2021, 21:53
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 863 216.343 18.04.2024, 09:33
Letzter Beitrag: boersenkater
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 150.687 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 9 Gast/Gäste