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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(05.03.2021, 15:41)Hayek schrieb: Es ist (leider) verständlich das die deutschen Banker/Broker keine definitive Aussage zu Stillhaltergeschäften treffen. Gott sei Dank bin ich bei IB.

Wie wird den aktuell die Stillhalterposition verrechnet bei einem deutschen Broker? Ich hatte mal bei Onvista angefragt aber da kam nur Geschwurbel. Kernaussage war wir berechnen alles richtig nach BMF Schreiben ohne die konkrete Frage zu Stillhalterpositionen zu beantworten. Antwort blieb immer die selbe :-)

Diese Benachteilung von Kapanlegern ist nur noch steigerbar indem man Verrechnungen nur noch bei gleicher ISIN zulässt :-)

IB macht da auch keine Aussagen zu Stillhaltergeschäften. Der Unterschied ist: sie müssen ja auch nicht, schließlich geht sie das Steuergedöns der Herren Scholz/Binding nix an. Die deutschen Banken/Broker müssen aber die Steuern für dich einbehalten nur wissen sie jetzt nicht welche das sind. Das ist aber nicht ihre Schuld sondern die des Gesetzgebers der sich hier skandalös verhält.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von jf2 - 05.03.2021, 19:23
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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