(18.02.2021, 14:21)qqqq4 schrieb: Update vom 25.01.2021
Zitat:Es verdichten sich die Hinweise, dass sich die Veröffentlichung des Anwendungsschreibens seitens des BMF verzögert, da u.a. der Begriff des ‚Termingeschäftes‘ analysiert werden soll. Insofern gibt es noch eine Resthoffnung, dass das BMF doch noch erkennt, dass Optionsscheine und Hebelprodukte an einer Kassa-Börse und nicht an einer Terminbörse gehandelt werden.
https://www.brokerexperte.de/gravierende...gL1oPD_BwE
So langsam habe ich den Verdacht, dass die Verzögerung des Anwendungsschreibens vom BMF absichtlich verzögert, damit das Bundesverfassungsgericht keine Möglichkeit hat über die anstehenden Klagen zu urteilen. Wenn dem so sein sollte, werden wir auf das Anwendungsschreiben wohl bis zur Wahl warten müssen, damit ihm kein verfassungsbrechendes Gesetz in den Wahlkampf spuckt.