Update vom 25.01.2021
Zitat:Es verdichten sich die Hinweise, dass sich die Veröffentlichung des Anwendungsschreibens seitens des BMF verzögert, da u.a. der Begriff des ‚Termingeschäftes‘ analysiert werden soll. Insofern gibt es noch eine Resthoffnung, dass das BMF doch noch erkennt, dass Optionsscheine und Hebelprodukte an einer Kassa-Börse und nicht an einer Terminbörse gehandelt werden.https://www.brokerexperte.de/gravierende...gL1oPD_BwE