(15.02.2021, 18:30)Honnete schrieb: In den folgenden 19 Jahren ....
https://trading-steuerberatung.de/verlus...e-ab-2021/
... Die restlichen Verluste i.H.v. 380.000 € wandern in den Verlustvortrag und können in den folgenden 19 Jahren, wiederum auf 20.000 € jährlich begrenzt, mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, wenn nach unterjähriger Verrechnung (ebenfalls auf 20.000 € begrenzt) ein verrechenbarer Gewinn verbleibt.
Wenn du das auf reelle Zahlen umlegst, wird die Wirklichkeitsfremde so richtig deutlich!
Man muss auf die höchst, richterliche Rechtsprechung warten.
Oder Söder regelt es nach der Wahl mit den Grünen?
Ich habe noch nicht gehört, wie die Grünen dazu stehen? Ist doch klimaneutral