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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(15.02.2021, 13:42)bimbes schrieb: schöne Entscheidung, wenn es die Umstände zulassen!
Auf alle Fälle ist der Startklotz weiter vorne Tup Mehrsprachigkeit ist m.E. der Hebel!

Die allgemeine Aussage die Jugend muß besser gefördert werden - mag sich richtig anfühlen - doch wo ist das Ziel?
80% eines Jahrganges sollen einen akademischen Abschluß erreichen - 80% Elite????
Funktioniert so nicht, um dieses Ziel zu erreichen muß die "Kurve" abgeflacht werden, mit dem Resultat daß sich die Profs beschweren, daß Prüfungsfragen von vor 20 Jahren heute nicht mehr beantwortet werden können. Wie sagte mir letztens einer "zuviel Föderung zu wenig Forderung".

Geht in der Schule los, Kompetenzentwicklung statt Wissensvermittlung. In der Hochschule kommt dann die Frage: wo steht das ?

Yes,yes, es gibt Alternativen, die Jungs aus der Jugend - Feuerwehr haben auch Handwerk gemacht. Einer Gas - Wasser - Sch... hat um die 20 Angestellte und brasselt sich einen Wolf, mit Erfolg.
Andere machen Schreiner usw..
Am einfachsten ist es natürlich, wenn man nur seinen Kopf mitbringen muss und kein Betriebsvermögen. Man kann auch schneller abhauen, zum Meistbietenden Tup


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Ventura - 15.02.2021, 16:27
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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