(22.01.2021, 12:33)Hayek schrieb: @muchmoney
Du bist bis zum Tage des Auswanderung in D steuerpflichtig, dies ist Fakt. Stundungsmöglichkeiten die erwähnt worden sind gibt es nicht in diesem Falle.
Mit Stundung wurde wahrscheinlich §6Astg gemeint. Der trifft aber nur zu wenn Du mehr als 1% an einer GmbH besitzt. Sollte dies zutreffen dann kann es sehr teuer werden, da dann die stille Reserven in der GmbH entstrickt werden. Diese kannst Du dann aber Stunden lassen bis Du wieder in D zurück bist, wenn eine Rückkehrabsicht vorliegen sollte.
Mit der Auswanderung endet Deine deutsche Steuerpflicht und Du musst keine Tradinggewinne mehr in D versteuern, da dies keine deutschen Einkünfte im Sinnes des EstG sind.
Ich habe zum Glück keine Firma in Deutschland, genau aus diesem Grund, und bin extrem froh drüber!
Bei mir ist alles "privat", somit sollte ich maximal die Trading Gewinne und Dividenden bis zur Auswanderung in D noch versteuern müssen, (im schlechtesten Fall).
Dies ist aber immer noch besser als hier das ganze Jahr besteuert zu werden.
Danke für die vielen interessanten Antworten, ich lass es einfach auf mich zukommen.
Dieses Jahr bin ich sicher keine 183 Tage mehr im Land. Wenn ich zwischen Anfang April bis Juni weg komme, sinds mehr als die Hälfte (7-9 Monate) des Jahres in CY.