(21.01.2021, 14:36)frank schrieb: Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich habe aus dem Jahr 2019 und 2020 noch viele Verluste aus Futures. Mehr als 80.000 Euro.
Wenn ich im Jahr 2021 z.B. 80.000 Euro Gewinne mit Futures mache, kann ich diese 80.000 Euro Gewinne dann mit den 80.000 Euro Verlusten aus den Jahren 2019 und 2020 verrechnen? Oder geht das nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro?
2) Wie macht ihr das:
Hört ihr jetzt komplett auf mit Futures zu spekulieren wegen dem neuen Gesetz?
3) Habe ich das richtig verstanden?: (Beispiel)
Wenn ich jetzt heute um 13:30 Uhr z.B. den DAX-Future mit 60.000 Euro Gewinn verkaufe und morgen eine neue Position mit dem DAX-Future eröffne, die ich übermorgen mit 60.000 Euro Gewinn schließe, dann kann ich die 60.000 Euro Gewinn nicht mit den 60.000 Euro Verlust verrechnen?
Altverluste voll verrechenbar, Verrechnung nur noch bis zur Höhe von TEUR 20, d.h. Steuer auf TEUR 40 (wie von Hayek erläutert). Aufgrund des Verlustvortrags können dann im nächsten Jahr TEUR 40 (TEUR 20 aktuelles Jahr, TEUR 20 Vortrag) verrechnet werden. Wer nicht aufhören will, zu traden, kann/soll/muss auswandern oder in die Kapitalgesellschaft: https://www.ride.capital/schultze
Gruß
Taxadvisor