Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Finanzministeriums unter anderem im Detail vor, eine vollständig digitalisierte Antragsbearbeitung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab 2024 einzuleiten. Dazu würden die elektronische Antragstellung und der elektronische Bescheidabruf grundsätzlich vorgeschrieben, ebenso wie die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch ihren Aussteller. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Abläufe bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung vereinfachen, sondern auch Betrug mit gefälschten Bescheinigungen ausschließen.
https://news.guidants.com/#!Artikel?id=9135583
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