Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Taxadvisor schrieb:Du hast die Frage doch selbst beantwortet. Und ich habe es hier auch schon mehrfach gepostet.

Gruß
Taxadvisor

Hallo Taxadvisor,

vielen Dank für die Antwort!
Vielleicht liegt immer noch ein Verständnisproblem vor: Du hast dankenswerterweise mehrfach und viel früher als alle anderen gepostet Tup (beginnend mit meiner falschen Rechnung von Anfang dieses Jahres), dass Stillhaltergeschäfte nicht unter Satz 5 fallen und ich habe dies auch mehrfach bestätigt, ebenfalls in meinem Posting oben. Dieser Punkt dürfte eindeutig geklärt sein.

Aus Deiner Antwort entnehme ich nun, dass für Dich o.a. Beispiel mit den verkauften ODAX-Optionen selbstverständlich ein Stillhaltergeschäft im Sinne von §20 Absatz 1 Nummer 11 EStG ist.

Meine Bank - und eine weitere - sieht dies leider nicht so klar, sie sind sich da noch unsicher, (ich weiß, es klingt lächerlich, aber es ist so, sie wissen bislang nicht, was umgangssprachlich Stillhaltergeschäft ist und was der Gesetzgeber darunter versteht; ich könnte es auch anders ausdrücken: Bei gedeckten AktienCallShorts sind sie sich etwa 80:20 sicher, bei ungedeckten Indexoptionen 60:40, wobei ich auch nicht herausbekomme, auf welcher gesetzlichen Grundlage hier eine Unterscheidung vollzogen werden sollte) deshalb habe ich die Frage noch einmal gestellt.
Auch an anderer Stelle sind sich Leute sogar unsicher, ob das, was beim Closing über die zuvor erhaltenen Prämien hinausgeht (also die bezahlten Prämien beim Closing, die über die erhaltenen Prämien beim Opening hinausgehen - in meinem naiven Sprachgebrauch also Verlust...), in den sonstigen Verlusttopf fließt.

Also fände ich es schön, wenn man sagen könnte, dass der Verlust aus glattgestellten ODAX-Optionen genauso in den sonstigen Verlusttopf einfließt, so wie ich ohne Gewähr sagen könnte, dass der Verlust aus Aktien-ETF´s in den sonstigen Verlusttopf einfließt.

Vielen Dank und viele Grüße,
Penseur


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Penseur - 22.12.2020, 15:49
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 863 216.340 18.04.2024, 09:33
Letzter Beitrag: boersenkater
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 150.687 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste